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E-Book-Verleih: EuGH-Experte fordert Vergütung für Autoren

Buchautoren dürfen auch dann auf eine Vergütung hoffen, wenn Bibliotheken ihre Werke in elektronischer Form verleihen: Das Verleihen eines E-Books sei mit dem Verleihen eines herkömmlichen Buchs vergleichbar und müsse angemessen vergütet werden, begründete der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Maciej Szpunar, seine am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Schlussanträge.

Der zugrunde liegende Fall aus den Niederlanden betrifft das nach dem sogenannten One-Copy-One-User-Modell organisierte Verleihen: Das der Bibliothek zur Verfügung stehende E-Book wird vom Nutzer für die Verleihdauer heruntergeladen und ist für andere Bibliotheksnutzer währenddessen nicht zugänglich. Nach Ablauf dieses Zeitraums kann der Nutzer das Buch nicht mehr nutzen, es kann dann weiter verliehen werden.

Szpunar sieht in solch einer Ausleihe keinen Unterschied zur Ausleihe gedruckter Bücher. Autoren sollten deshalb auch dafür eine "angemessene Vergütung" erhalten, die zur Vergütung aus dem Verkauf der Bücher hinzu käme. Bis dato verleihen Bibliotheken E-Bücher aufgrund von Verträgen mit Verlagen. Dies komme vor allem den Verlagen zugute, ohne dass die Urheber eine angemessene Vergütung erhielten.

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