"Einspruch Oida" gegen Staatstrojaner
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Mehr als 40 Stellungnahmen gingen auf der Parlaments-Website zu dem Gesetzesentwurf ein, der in Österreich den Einsatz des „Staatstrojaners“ ermöglichen soll. Kurz vor Ende der Frist langte auch eine skurrile, aber nichtsdestotrotz eindeutige Wortmeldung ein. „Einspruch Oida! Hanga tschanga, nicht mit uns. Yes, we can and / but WE will“, ist in dem mit 12. Mai datierten Schreiben des Teams Zwettl 2K16 zu lesen.
Dass man auch mit einer solchen Wortwahl Rechtsmittel einlegen kann, zeigte vor kurzem ein Fall aus Niederösterreich, bei dem ein Verkehrsdelikt per E-Mail beeinsprucht wurde. Widerstand gegen „Staatstrojaner“ lässt sich damit ebenso kundtun. In der Stellungnahme wird aber auch auf die Einwände des AK Vorrat und der österreichischen Datenschutzbehörde gegen das umstrittene Gesetz verwiesen. Kritik hagelt es auch in anderen Stellungnahmen. Im Zusammenhang mit der staatlichen Überwachungssoftware ist etwa von „Missbrauchsgefahr“, einem „Einfallstor für Kriminelle“ und von einer „Gedankenpolizei“ die Rede.
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