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Vorratsdatenspeicherung

"Einstiegsdroge in den Überwachungsstaat"

Im Juni 2012 brachte der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein, die von mehr als 11.000 Personen

. Der VfGH äußerte im Dezember
, dass die umstrittene Datenspeicherung der EU-Grundrechtscharta widersprechen könnte und legte den europäischen Höchstrichtern dazu Fragen vor. Der AK Vorrat hat nun beim EuGH dazu eine Stellungnahme übermittelt.

"Buntes und Kreatives wird beschädigt"
In der Stellungnahme, die auf den Seiten des AK Vorrat abgerufen werden kann (PDF), bringen die Beschwerdeführer auf 21 Seiten Argumente gegen die umstrittene Datenspeicherung vor. Die verdachtsunabhängie Vorratsdatenspeicherung sei eine " Einstiegsdroge" in den Sicherheits- und Überwachungsstaat, warnt der AK Vorrat: Die Vorratsdatenspeicherung werde das Bunte, Kreative und Individualistische in Europa beschädigen, ihren vorgeblichen Zweck - mehr Sicherheit für alle - werde sie hingegen nicht erfüllen.

Auch Datenschutzkommission zweifelt
In Österreich ist die Vorratsdatenspeicherung, die die verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail für sechs Monate vorsieht, seit 1. April 2012 in Kraft. Neben dem Verfassungsgerichtshof zweifelt auch die Datenschutzkommission (DSK) daran, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich der EU-Grundrechtecharta entspricht. Sie legte dem EuGH ebenfalls entsprechende Fragen

.

Entscheidung dauert
Die Hoffnung auf eine Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung liege nun beim EuGH, heißt es in einer Aussendung des AK Vorrat vom Freitag. Bis zu einer Entscheidung werde es aber wohl noch zumindest ein Jahr dauern, so die Initiatoren der Verfassungsklage.

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