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Estland: Wehrpflicht für Cyber-Armee

Während sie im Großteil Europas überhaupt zur Rarität wird, erwägt man in Estland eine Wehrpflicht-Ausweitung der besonderen Art. Nach Angaben von Verteidigungsminister Jaak Aaviksoo könnten künftig sämtliche IT-Experten des Landes im Fall eines Internet-Angriffs auf staatliche Einrichtungen zur virtuellen Landesverteidigung einberufen werden. Im Rahmen der paramilitärischen Miliz "Kaitseliit" gibt es laut Aaviksoo bereits jetzt eine derartige Einheit, die sich regelmäßig an Wochenenden zu freiwilligen Hacker-Abwehrübungen zusammentun.

Es sei angesichts den von Estland als ersten Cyberkrieg der Welt charakterisierten, angeblich von Russland aus geführten Hackerangriffen auf Webseiten der Regierung im Zusammenhang mit den sogenannten "Denkmalunruhen" im Frühjahr 2007 für das Land "besonders wichtig, in echten nationalen Notfällen eine fähige Cyber-Armee zur Verfügung zu haben", sagte Aaviksoo in einem vergangene Woche gegebenen Interview mit dem nichtkommerziellen US-amerikanischen Radiosender NPR.

==Gegen "Okkupationsmächte"
"Wir ziehen die Einführung einer Cyber-Wehrpflicht in Erwägung. Das ist eine Idee, die wir verfolgen. Wir haben dafür derzeit weder die Mechanismen noch die Gesetze, aber es wäre eine Option", wird Aaviksoo zitiert. Der Minister betonte in dem interview auch die geschichtlichen Erfahrungen Estlands; insbesondere jene mit der Besetzung durch die Sowjetunion 1939 und 1941 durch Nazideutschland: "Widerständlerische Aktivität gegen eine Okkupationsmacht sitzt tief im estnischen Verteidigungsbewusstsein. Im Fall von Estland bildet das die Basis für das Verständnis der totalen Landesverteidigung."

Die Hackerangriffe nach der umstrittenen Entfernung eines sowjetischen Kriegerdenkmals aus dem Tallinner Stadtzentrum und den daraufhin ausgebrochen schweren Krawallen mit einem Toten und über 100 Verletzten bezeichnete Aaviksoo als "koordinierten Versuch, unsere Regierung zu destabilisieren". Ein Gericht in Tallinn sprach eineinhalb Jahre nach den Unruhen vier deswegen Angeklagten von diesem Vorwurf allerdings frei.

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(apa)

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