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Datenschutz

EU-Agentur kritisiert "Recht auf Vergessen"

Von zentraler Bedeutung sei aber „eine einheitliche Herangehensweise, um das fundamentale Recht auf den Schutz persönlicher Daten zu sichern“, erklärte Enisa-Geschäftsführer Udo Helmbrecht zur Vorstellung des Berichts, der in der Nacht zum Dienstag veröffentlicht wurde. Die EU-Datenschutzreform sei hierfür „ein entscheidender Schritt“.

Die EU-Kommission hatte Anfang 2012 die Datenschutzreform vorgeschlagen, um bestehende EU-Regeln aus dem Jahr 1995 an die digitale Ära anzupassen. Ein „Recht auf Vergessen“ im Internet ist zentraler Bestandteil des Reformvorhabens. Künftig sollen Bürger unter anderem die Möglichkeit haben, ihre Kundendaten komplett löschen zu lassen - zum Beispiel nach dem Auflösen ihres Kontos bei Sozialen Netzwerken. Damit sollen Verbraucherrechte im Internet gestärkt werden. Aus der IT-Branche gab es Kritik, weil Wettbewerbsnachteile befürchtet werden.

Suchmaschinen sollen filtern
Als pragmatische Lösung schlugen die Enisa-Autoren vor, dass die EU-Staaten von Suchmaschinen-Betreibern verlangen, für das „Vergessen“ vorgesehene Daten herauszufiltern und nicht mehr anzuzeigen. Dadurch wären diese Informationen zwar weiter im Web vorhanden, aber schwieriger zu finden.

Das "Recht auf Vergessen" stieß auch in Österreich bereits auf Kritik und wurde schon als "Mogelpackung" bezeichnet (futurezone-Bericht).

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