Sollte Ihr Internetanschluss schneller sein?
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© Reuters/KACPER PEMPEL

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EU: Breitband-Zugangsentgelt für Telekom zu niedrig

Die EU-Kommission hält das vom österreichischen Telekom-Regulator TKK vorgesehene Entgelt von 5,87 Euro, das alternative Internet-Anbieter der Telekom Austria (A1) für die Benützung ihrer Breitbandnetze bezahlen müssen, für zu niedrig. Man habe die TKK aufgefordert, ihren Regulierungsvorschlag zu ändern oder zurückzuziehen, teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit.

5,87 Euro "gerade noch" leistbar

"Eine Regulierung, die dem regulierten Betreiber keine Investitionsrendite ermöglicht, wird sicher nicht zum Ausbau moderner Netze für die EU-Bürgerinnen und -Bürger führen", wird die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes in der Kommissionsaussendung zitiert. Die Fortschreibung des Zugangsentgelts von derzeit 5,87 Euro ermögliche es dem regulierten Betreiber nicht, eine angemessene Investitionsrendite zu erzielen, kritisiert die EU-Kommission und stellte "rechtliche Schritte" in Aussicht, falls der österreichische Regulator der Empfehlung der Kommission nicht nachkommen sollte. Dabei verweist die Kommission auf einen EU-Durchschnitt von 8 bis 10 Euro pro Monat für den entbündelten (Kupfer-)Teilnehmeranschluss.

Das hält Telekom-Regulator Georg Serentschy für keine gute Idee: "Bei 8 bis 10 Euro bricht in wenigen Monaten das Geschäft der Alternativen zusammen, das ist dann weg", sagte er zur APA. Bei einem Preis von 5,87 Euro "geht es sich für die Alternativen gerade noch aus", mit der Telekom Austria am Markt mitzuhalten.

Klage möglich

Die von der EU-Kommission empfohlenen 8 bis 10 Euro seien ein kostenbasierter Preis. Würde man diese Berechnungsmethode in Österreich anwenden, käme man auf 15 bis 16 Euro, sagte Serentschy. Daher werde die Position des österreichischen Regulators nicht nur von der EU-Koordinierungsstelle Berec (Body of European Regulators for Electronic Communications) "100-prozentig unterstützt", sondern auch von allen Spielern am österreichischen Markt - lediglich die Telekom Austria habe sich dazu nicht geäußert.

"Wir sind 100-prozentig sicher, dass wir auf dem richtigen Pfad sind", sagte Serentschy. Die TKK werde noch vor Weihnachten beraten und in ihrem Beschluss auf die Bedenken der Kommission noch genauer eingehen. Falls auf nationaler Ebene jemand nicht damit einverstanden sei, könne er sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden und dabei auf die Empfehlung der EU-Kommission verweisen. Auf EU-Ebene könnte es letztlich zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik führen - allerdings liege z.B. auch Deutschland mit seinen Zugangsentgelten im Bezug auf die EU-Empfehlung "deutlich daneben", relativierte Serentschy.

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