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Kontrolle

EU-Datenschützer kritisiert Vorratsdaten

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erfülle „die Anforderungen der Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz nicht“, erklärte der Europäische Datenschutzbeauftragte am Dienstag in Brüssel, nachdem er einen Bericht der EU-Kommission zur Umsetzung des Gesetzes analysiert hatte. Die EU-Richtlinie von 2006 verlangt die verdachtlose Speicherung der Verbindungsdaten von Telefon, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre, um damit schwere Straftaten besser aufklären zu können.

"Notwendigkeit nicht ausreichend nachgewiesen"
Hustinx machte in seiner Stellungnahme (PDF) drei Kritikpunkte an dem Gesetz geltend: Erstens sei die Notwendigkeit der Speicherung nicht ausreichend nachgewiesen worden. Zweitens hätte sie weniger in die Privatsphäre eingreifend geregelt werden können. Und schließlich lasse das Gesetz „zu viel Spielraum für die Mitgliedstaaten, um zu entscheiden, für welche Zwecke die Daten verwendet werden können, und wem und unter welchen Bedingungen Zugang zu ihnen gewährt werden kann“, wie es in der Erklärung hieß.

Die EU-Richtlinie war schon im Gesetzgebungsprozess in Brüssel umstritten, auch danach riss die Kritik nicht ab. In Österreich wurde die Umsetzung der umstrittene Richtlinie Ende April vom Nationalrat beschlossen und wird im April 2012 in Kraft treten. In einigen Ländern, darunter Deutschland, Tschechien und Rumänien, wurde die Umsetzung der Richtlinie von den Verfassungsgerichten gekippt.

"Aufhebung prüfen"
Auch auf europäischer Ebene ist die Richtlinie erneut in der Diskussion. Zum einen steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg aus. Darüber hinaus kündigte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström vor kurzem an, dass etwa Speicherzeiten, die Art der gesicherten Daten und die Häufigkeit der Abfragen überprüft werden sollen. Sie verwies dabei darauf, dass die Regelung unter dem Eindruck der Terroranschläge in Madrid und London von 2004 und 2005 erlassen worden war.

Datenschützer Hustinx ermahnte die Kommission am Dienstag, neben Änderungen auch eine Aufhebung des Gesetzes zu erwägen. An seine Stelle könnte dann möglicherweise eine „gezieltere EU-Maßnahme“ treten, erklärte er.

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