Der für Datenschutz verantwortliche Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) kritisierte das derzeit vorliegende Konzept zur "Datenverwendung aufgrund berechtigter Interessen"
Der für Datenschutz verantwortliche Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) kritisierte das derzeit vorliegende Konzept zur "Datenverwendung aufgrund berechtigter Interessen"
© APA/HERBERT NEUBAUER

Daten-Weitergabe

EU-Datenschutzreform: Österreich hat Bedenken

Österreich hat Bedenken gegen eine Weitergabe von persönlichen Daten im Zuge der EU-Datenschutzreform. Bei einem EU-Justizrat sprach sich Österreich gegen ein entsprechendes Konzept zur "Datenverwendung aufgrund berechtigter Interessen" aus.

"Das vorliegende Verhandlungsergebnis entspricht aus unserer Sicht in einigen zentralen Punkten noch nicht unseren Vorstellungen eines echten Grundrechtsschutzes", erklärte der für Datenschutz zuständige Minister im Bundeskanzleramt, Josef Ostermayer, (SPÖ) in einer Presseaussendung. Ostermayer wurde beim EU-Justizministerrat von Ressortchef Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vertreten.

Berechtigtes Interesse könnte reichen

Zuvor hatte bereits der Chefverhandler im EU-Parlament, der grüne EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, davor gewarnt, dass Deutschland und Großbritannien es Unternehmen und Behörden erlauben wollen, die Daten der Verbraucher ohne deren Zustimmung für andere Zwecke als die ursprünglich vereinbarten, etwa für Werbung oder Kreditwürdigkeitsabschätzung, zu nutzen.

So könnte es nach einer Einschätzung des Bundeskanzleramtes künftig für eine rechtmäßige Datenverwendung ausreichen, dass derjenige, der personenbezogene Daten verarbeiten möchte, sein berechtigtes Interesse daran geltend mache. Eine klare Verpflichtung zu einer Abwägung dieses Interesses gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse derjenigen Person, deren Daten verwendet werden sollen, lasse der Entwurf nach österreichischem Verständnis vermissen.

Auch andere Staaten üben Kritik

"Dies widerspricht ganz klar unserer derzeitigen innerstaatlichen Rechtslage und würde zu einer Senkung unseres Schutzniveaus für die Bürgerinnen und Bürger in Österreich führen", warnte Ostermayer. Nach österreichischem Recht sei ein Eingriff in das Datenschutzgrundrecht derzeit nur zulässig, wenn berechtigte Interessen aufseiten des Eingreifenden vorliegen und diese die entgegenstehenden Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen überwiegen; dieses Überwiegen muss im Übrigen auch vom Eingreifenden dargelegt werden.

Neben Österreich hätten auch viele andere EU-Staaten Bedenken gegen das Konzept der Datenverwendung geäußert, hieß es. Einig waren sich die EU-Staaten nach Angaben von Diplomaten über die Schaffung einer zentrale Ansprechstelle für grenzüberschreitend tätige Unternehmen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten. Über ihre Position zur Datenschutzreform wollen die EU-Staaten im Juli eine Einigung erzielen. Über die EU-Verordnung muss dann noch mit dem Europaparlament verhandelt werden.

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