Richtlinie

EU fordert zwei Jahre Mindesthaft für Hacker

Cyberattacken sollen zukünftig ein eigener Strafbestand werden, auf dem ein Mindeststrafmaß von zwei Jahren stehen soll. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf des EU-Parlaments vor, der nun mit den Stimmen von 50 Abgeordneten akzeptiert wurde. Lediglich ein Abgeordneter stimmte dagegen, drei enthielten sich. Die derzeitige Fassung spricht ausdrücklich von "schweren Angriffen", die allerdings nicht näher definiert werden. In einer Mitteilung werden Fälle mit "erschwerenden Umstände" erläutert, die zu bis zu fünf Jahren Haft führen können. Dazu zählen neben Angriffen mit Botnetzen auch der Angriff auf kritische Infrastrukturen, wie zum Beispiel Kraftwerke oder Verkehrssysteme.

Anonymous: "Immer eine Straftat"
EVP-Abgeordnete Monika Hohlmeier, die sich für den Vorschlag ausspricht, versichert gegenüber heise, dass "leichte Fälle, bei denen kein Schaden entsteht, hingegen bewusst von den Strafen dieser Richtlinie ausgenommen werden sollen." Hacktivisten oder Social Hacker wie Anonymous werden allerdings, wie Golem schreibt, explizit im Gesetzesentwurf erwähnt. Eine Sprecherin von Hohlmeier sagte gegenüber Golem dass es sich bei Aktionen wie denen von Anonymous "immer um den unautorisierten Zugang und das unautorisierte Abfangen von Daten [handle]. Und dann ist das eine Straftat im Sinne des Gesetzentwurfs."

Umsetzung bis zum Sommer
Neben Cyberattacken soll künftig auch der Besitz von "Hackersoftware" unter Strafe stehen. Der Begriff der Hackersoftware wurde allerdings nicht näher definiert. Das EU-Parlament und der EU-Rat werden nun versuchen eine Einigung über die Richtlinie zu finden. Ziel für die Fertigstellung sei der Sommer 2012. Mit dieser Maßnahme sollen die Cybercrime-Bemühungen der EU weiter verstärkt werden. Erst vor wenigen Tagen kündigte die EU-Kommission

bei Europol an.

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