EU gibt App-Entwicklern Datenschutz-Tipps
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Die Artikel 29 Datenschutzgruppe, eine Arbeitsgruppe der EU zu Datenschutz-Fragen, hat in einer Presseaussendung Empfehlungen für App-Entwickler und Smartphone-Hersteller veröffentlicht. Darin wird ihnen nahegelegt, eine "Abfrage für die Datensammlung in Apps beim ersten Start oder eine Warnung für den Versuch des Zugriffs auf Daten, die die Privatsphäre des Nutzers verletzen" zu integrieren. Viele App Stores, wie zum Beispiel Googles Play Store, warnen den Nutzer vor der Installation über die Zugriffsrechte, die die App erhält. Diese Informationen sollen nach der Idee der EU nun auch von den Apps selbt nochmals angezeigt werden.
Do-Not-Track
Des weiteren sollen jegliche Tracking-Maßnahmen standardmäßig deaktiviert werden und immer die Zustimmung des Nutzers erfordern. Das Sammeln von Daten zu "Marketing-Zwecken" würde lediglich das Risiko für Angriffe erhöhen. Unzureichend gesicherte Apps würden außerdem ein "erhebliches Risiko für das Privatleben und den Ruf von Privatpersonen" darstellen.
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