© dapd/Hans Punz

Datenschutz

EU hat auch Bahnreisedaten im Visier

EU-Kommissarin Cecilia Malmström hegt keine Abneigung gegenüber der Idee, nicht nur Flug-, sondern auch Bahnreisedaten auszuwerten. In einer Antwort auf eine Anfrage des unabhängigen Europaparlamentsabgeordneten Martin Ehrenhauser schloss sie eine entsprechende Ausweitung nicht aus. Malmström sagte, sie können nicht vorhersagen, „welche Position sie in der Zukunft im Hinblick auf die Erhebung von Fahrgastdaten für Bahnreisen und deren Verwendung durch die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten einnehmen wird.“

Malmström stellte fest, dass es „bislang“ keine Pläne der Kommission gäbe, die Fahrgastdaten innerhalb der Europäischen Union auszuwerten. Martin Ehrenhauser hatte gefragt, ob die Kommission ausschließen könnte, dass „jemals personenbezogene Daten von Bahnkunden“ von staatlichen Institutionen ausgewertet werden.

„Das Ende der Privatsphäre“
Die Initiative NOPNR.org wendet sich gegen die Auswertung von Reisedaten. „Die Totalüberwachung sämtlicher Reisebewegungen aller Bürger ist das Ende der Privatsphäre“, kritisiert NOPNR-Initiator Alexander Sander, der gleichzeitig Referent im Brüsseler Büro von Martin Ehrenhauser ist. Sander will mit der Kampagne NOPNR „ein öffentliches Bewusstsein für die Thematik schaffen“.

Die Kommission hatte vor einem Monat

von Flugdaten seitens europäischer Sicherheitsbehörden einen Vorschlag vorgestellt. Dieser verlangt von den Fluggesellschaften die Daten von internationalen Flügen fünf Jahre lang zu speichern. Dabei sollen die Daten pseudonymisiert werden, um einen Missbrauch durch Unbefugte zu erschweren.

Großbritannien macht Druck
Nur wenige Tage später forderte die britische Delegation im Europäischen Rat eine Ausweitung auf innereuropäische Flüge innerhalb der nächsten zwei Jahre. Die Briten wollen auch auf die Daten von „anderen Transportunternehmen als den in der Richtlinie genannten“ zugreifen können, wenn diese in einer Datenbank vorgehalten werden. Damit sollen künftig auch von Bahn- und Schiffsreisenden künftig Bewegungsprofile erstellt werden können.

Ein entsprechendes Papier des Europäischen Rats hatte die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch veröffentlicht. Die Briten glauben, dass die gegenwärtige Beschränkung auf internationale Flüge die Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus zu sehr einschränke. Sie wollen auch die Zweckbestimmung aufweichen: Der Zugriff soll nicht nur mehr auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschränkt sein, kleinere sollen auch bereits genügen.

In Großbritannien können Sicherheitsbehörden bereits für Verfolgung aller möglichen Straftaten auf alle erhobenen Reisedaten zugreifen. In Frankreich ist die Auswertung auf Terrorismusbekämpfung sowie illegale Einwanderung beschränkt, in Dänemark ist sie lediglich im Bereich der Terrorismusbekämpfung erlaubt.

Kommission hält Auswertung von weiteren Reisedaten „künftig“ für möglich
Eine entsprechende Ausweitung hält die Kommission in einer Folgenabschätzung zwar „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ für „unverhältnismäßig“. Nach ersten Erfahrungen mit dem Datamining von Fluggastdaten könnte jedoch „künftig“ eine Erweiterung auf Bahn und Schiff „in Betracht“ gezogen werden.

Tony Bunyan von Statewatch glaubt, dass die Kommission eine spätere Erweiterung des Flugpassagierdatensystems von Anfang an bewusst offen gelassen habe. Eine beträchtliche Anzahl von Mitgliedstaaten habe bereits ihre Unterstützung für die britischen Pläne signalisiert. Entsprechend will die Kommission nun das Datamining von weiteren Reisedaten nicht mehr ausschließen.

Ende der Bewegungsfreiheit?
Erst kürzlich hatte der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx im Gespräch mit der Futurezone beklagt, dass die Auswertung von Flugpassagierdaten inzwischen weltweit „eine Art Mode“ sei. Die Verwendung von Flugpassagierdaten zur Risikoabschätzung oder für Profiling-Zwecke berühre „grundlegende Freiheitsrechte wie etwa die Bewegungsfreiheit“.

Alexander Sander sieht deshalb in der zurückhaltenden Antwort von Malmström einen „Beweis“ dafür, „dass die Auswertung von Fluggastdaten erst der Anfang einer Total-Überwachung aller Reisebewegungen der Bürger ist.“

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare