Richtlinie

EU: Kompromiss bei Netzsperren-Gesetz

Die EU-Verhandlungen zum Thema Netzsperren zwischen Kommission, Parlament und den EU-Staaten sind am Mittwoch mit einem Kompromiss zu Ende gegangen. Das berichtet die Dachorganisation EDRi, die Bürgerrechtsorganisationen in Europa vertritt.

Der ursprüngliche Entwurf von der Innenkommissarin Cecilia Malmström hat vorgesehen, dass Netzsperren in Europa verpflichtend eingeführt werden sollen, um die Verbreitung von Kinderpornografie zu bekämpfen. Am Mittwoch hat man sich nun darauf geeinigt, dass Mitgliedsstaaten zwar derartige Maßnahmen wie Netzsperren ergreifen dürfen, um Kinderpornografie-Websites zu sperren, aber dies sei nicht verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten.

Transparenter Prozess erforderlich
Mitgliedsstaaten, die Internetsperren einsetzen (wollen oder bereits tun), müssen sich einem transparenten Prozess unterwerfen und adäquate Schutzmaßnahmen treffen, damit die Beschränkungen auf das, was unbedingt notwendig und angemessen ist, limitiert bleiben. Die Maßnahmen müssen außerdem mit der „Human Rights and European Charter of Fundamental Rights“ konform gehen. Dies wird nun im Artikel 21 der EU-Richtlinie festgehalten. Laut netzpolitik.org sollen sich vor allem Großbritannien, Schweden und Spanien gegen die Formulierung der „adäquaten Schutzmaßnahmen“ gewehrt.

Dieser Kompromiss wird nun als nächstes den politischen Gruppen des EU-Parlaments vorgelegt. Im Juli kommt es zu einer Abstimmung des Innenausschusses des EU-Parlaments, danach kommt er ins Plenum des EU-Parlaments und in den Ministerrat. Die Richtlinie wird daher voraussichtlich 2012 in Kraft treten.

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare