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Handelsabkommen

EU-Parlament: ACTA steht vor dem Aus

Der Inta-Ausschuss hat das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA am Donnerstag klar abgelehnt. Der zuständige Berichterstatter David Martin sprach sich im Vorfeld der Abstimmung in seiner Empfehlung an das Parlament für die Ablehnung aus und konnte die (meisten) Abgeordneten überzeugen. Das Ergebnis der Abstimmung gilt als richtungsweisend und ist als eine Empfehlung für die EU-Parlamentarier zu verstehen, die am 3. Juli im Plenum in Straßburg abstimmen werden. Davor hatten bereits,

, vier Ausschüsse Ende Mai und Anfang Juni das Abkommen mehrheitlich abgelehnt.

„Mit diesem Abkommen wird in die Privatsphäre der Internetuser eingegriffen, datenschutzrechtliche Festlegungen fehlen. ACTA bringt Rechte für Unternehmen, aber lediglich Einschränkungen für Internetnutzer. Daher ist es gut, dass das Abkommen heute abgelehnt worden ist", erläuterte der SPÖ-EU-Delegationsleiter Jörg Leichtfried, Mitglied im federführend zuständigen Ausschuss für internationalen Handel.

Um in der EU in Kraft treten zu können, muss ACTA vom EU-Parlament, dem EU-Ministerrat und allen EU-Staaten ratifiziert werden. Einige Staaten haben ihre Ratifikation bereits ausgesetzt. Sollte die Vollversammlung des Parlaments ACTA nun ablehnen, kann das Abkommen nicht in Kraft gesetzt werden.

EU-Kommission plant weitere Abstimmung
Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser warnte: "Auch wenn die finale Abstimmung am 3. Juli im Straßburger Plenum mit einer klaren Mehrheit gegen ACTA enden sollte, ist das Abkommen damit nicht endgültig vom Tisch." Der EU-Kommissar Karel De Gucht hatte am Mittwoch im EU-Parlament nämlich in Betracht gezogen, dass die EU-Kommission das Abkommen ein weiteres Mal - und zwar nach dem EuGH-Gutachten - zur Abstimmung vorlegen könnte. Die EU-Kommission hatte die obersten europäischen Richter nämlich um ein Gutachten gebeten, doch die EU-Parlamentarier wollten die Entscheidung nicht abwarten. Es sei eine "Verzögerungstaktik", so der Vorwurf.

„Der Wunsch, so lange abstimmen zu lassen, bis die EU-Kommission das gewünschte Ergebnis erhält, wäre der Beweis für ein erbärmliches Demokratieverständnis. Ein neuerliche Abstimmung ist nicht akzeptabel", sagte Ehrenhauser.

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