ACTA

EU-Parlament begrüßt Antipiraterieabkommen

Das Abkommen löse nicht das "komplexe und mehrdimensionale Problem der Produkt- und Markenfälschungen", sei jedoch ein "Schritt in die richtige Richtung", hieß es in einem von europäischen Konserativen und Christdemokraten eingebrachten Entschließungsantrag, der mit 331 Ja-Stimmen angenommen wurde. 294 Abgeordnete stimmten dagegen, elf Abgeordnete enthielten sich der Stimme.


Bestätigung in Bezug auf Grundrechte gefordert

Die Abgeordneten forderten von der EU-Kommission die Bestätigung, dass das Abkommen keine Auswirkungen auf bestehende EU-Gesetzgebung und Grundfreiheiten sowie Datenschutz hat, heißt es in einer Mitteilung des EU-Parlaments.

Positiv hoben die Abgeordneten die Stellungnahme der Kommission hervor, dass "weder Durchsuchungen von persönlichem Gepäck von Reisenden noch das sogenannte Three-Strikes-Verfahren (Anm.: Internetsperren nach dreimaligen Urheberrechtsverletzungen im Netz) durch dieses Abkommen eingeführt wird" und EU-Länder nicht verpflichtet werden, das Camcording, die nicht autorisierte Aufnahme von Filmen in Kinos, unter Strafe zu stellen.

Gleichzeitig bedauerten die Abgeordneten, "dass das Abkommen Fälschungen geographischer Angaben nicht definiert, dass diese Unterlassung Verwirrung verursachen könnte."

Alternativer Antrag abgelehnt

Ein gemeinsamer Entschließungsantrag von Sozialdemokraten, Grünen und Linken, in dem unter anderem Klarstellungen bezüglich des Begriffes "gewerbliches Ausmaß" in Bezug auf Marken- und Urheberrechtsverletzungen und eine rechtliche Klärung der in dem Abkommen angestrebten Zusammenarbeit zwischen Internetanbietern und Rechteinhabern gefordert werden, fand im EU-Parlament keine Mehrheit.

"Schwerer Schlag"

Jeremie Zimmermann, Sprecher der französischen Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net bezeichnete das Stimmverhalten der EU-Parlamentarier in einer Aussendung als "schweren Schlag gegen die EU-Bürger". Der vom EU-Parlament angenommene Entschließungsantrag blende die potenziellen Auswirkungen des Abkommens auf Redefreiheit, Datenschutz und Innovation aus. Zimmermann forderte europäische Bürger auf, sich bei ihren Abgeordneten für eine Ablehungen des Abkommens stark zu machen.

"Juristische Feinarbeit"

Die EU-Kommission veröffentlichte vergangene Woche einen Entwurf zu dem umstrittenen Abkommen. Ein technisches Treffen "zur Fertigstellung der juristischen Feinarbeit" soll vom 30. November bis 3. Dezember im australischen Sydney stattfinden.

Der Vertrag soll in der Europäischen Union, Australien, Kanada, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und den USA umgesetzt werden. Ziel des umstrittenen Abkommens ist es, die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte zu stärken und Produktfälschungen und - kopien, etwa von Luxusmarkenartikeln, Musik oder Filmen, zu bekämfen.

Vor dem Inkraftreten des Abkommens in der EU ist die Zustimmung des EU-Parlaments nötig. Eine entsprechende Abstimmung wird nicht vor Mitte nächsten Jahres erwartet.

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(futurezone)

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