EU-Parlament beschließt teilweises Ende von Geo-Blocking

EU-Parlament beschließt teilweises Ende von Geo-Blocking

Danach können Verbraucher selbst wählen, auf welcher Website sie Waren oder Dienstleistungen kaufen, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres vorübergehenden Aufenthaltsorts blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet werden. Händler müssen demnach Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden. Bereits Ende November 2017 hatten sich Parlament und Rat vorläufig geeinigt. Die neuen Vorschriften treten neun Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.

Nicht für digitale Güter

Konkret bedeutet die Einigung, dass Konsumenten neue elektronische Güter, das Mieten eines Autos oder der Kauf von Konzertkarten grenzüberschreitend möglich ist, so als ob man es im eigenen Land macht. Es werde damit keine Hürden geben, wie die Aufforderung mit einer in einem anderen Land ausgestellten Kreditkarte zu bezahlen. Für Geschäftsleute bringe die neue Regelung auch ein Mehr an Sicherheit über die Grenzen hinweg.

Digital urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik oder Online-Spiele fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. Allerdings soll die EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren prüfen, ob das Verbot von Geoblocking auf solche Inhalte ausgeweitet werden sollte. Auch audiovisuelle und Transportdienstleistungen sind vorerst vom Anwendungsbereich ausgenommen.

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