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Offiziell

EU-Parlament besiegelt Aus für Roaming-Gebühren

Die letzte Hürde ist genommen: Das Europaparlament hat am Donnerstag endgültig das Aus für die Roaming-Gebühren beschlossen. Ab 15. Juni wird es somit keine Roaming-Gebühren mehr geben und EU-Bürger können ihre Freieinheiten auch im Ausland verbrauchen. Das Europaparlament verabschiedete am Donnerstag eine Verordnung, die Obergrenzen für die gegenseitige Gebührenabrechnung zwischen europäischen Mobilfunkunternehmen festlegt.

Freieinheiten vom Großhandelspreis abhängig

Die Regelung dahinter ist jedoch etwas kompliziert: Die nutzbaren Freieinheiten im Ausland werden auf Basis der Großhandelspreise, die nun gedeckelt wurden, errechnet. „Je niedriger die Großhandels-Preisdeckel, desto größer das Datenvolumen, das Verbrauchern beim Roaming zur Verfügung steht“, so Monique Goyens vom EU-Verbraucherverband Beuc.

Im europäischen Ausland geben Kunden ihre monatliche Grundgebühr nämlich für ein Datenvolumen aus, das nach Großhandelspreisen berechnet wird. Wenn der Preis für ein Gigabyte Daten im Ausland sich vom Preis daheim unterscheidet, weicht auch das Datenvolumen ab, das ohne Extra-Gebühren zur Verfügung steht. Da die Preisobergrenzen innerhalb der nächsten Jahre sinken, wächst das verfügbare Datenvolumen. Für Prepaid-Kunden funktioniert das System ähnlich.

Einschränkungen

Es gibt aber gewisse Einschränkungen: Wer zuhause einen extrem günstigen Datentarif hat oder keine Begrenzung beim Datenvolumen, dessen Anbieter kann das Surfen ohne Auslandsaufschlag begrenzen. Einzelheiten regelt eine EU-Formel.

All diese Regelungen gelten künftig für den Standardtarif. Kunden können auf Wunsch auch andere Verträge abschließen - etwa, weil sie günstiger außerhalb Europas telefonieren wollen.

Skeptische Mobilfunker

Die Mobilfunker warnen bereits seit einiger Zeit, dass sie aufgrund des Aus für Roaming-Gebühren die Preise erhöhen könnten. So rechnet der Diskont-Mobilfunker HoT mit hohen Verlusten durch die Auslandsnutzung. Ein Ausweg könnte die sogenannte Tragfähigkeitsklausel sein. Anbieter, die mehr als drei Prozent Verluste durch die neue Regelung erleiden, können eine Ausnahme von der Roaming-Verordnung beantragen.

Die Mobilfunker bereiten sich bereits seit einigen Monaten auf das bevorstehende Roaming-Ende vor und inkludieren mittlerweile in all ihren Tarifen Freiheiten für den EU-Raum. Aus einigen Datentarifen wurde die Roaming-Option aber vorsorglich bereits entfernt.

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