KINDERPORNOGRAFIE

EU-Parlamentarier gegen Netzsperren

Am Montagabend stimmte der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments den Richtlinienentwurf zum "Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung" ab. Dabei standen auch die im ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission vorgesehenen umstrittenen Zugangssperren zur Debatte. Die EU-Parlamentarier votierten gegen die verpflichtende Sperre kinderpornografischer Websites und für die nachhaltige Löschung solcher Angebote.

Löschen statt Sperren

Befinden sich die Websites außerhalb der EU, soll sich die EU in Zusammenarbeit mit Drittstaaten, um die Löschung bemühen. Sollte sich die Löschung als nicht möglich erweisen, soll es den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben, Maßnahmen zu setzen, um den Zugang zu verhindern, hieß es in einer Mitteilung des EU-Parlaments.

Sollten sich EU-Mitgliedsstaaten nach erfolglosen Löschversuchen für die Websperren entscheiden, müsse dies transparent und auf gesetzlicher Grundlage geschehen. Die Maßnahmen müssen sich auch auf das Notwendigste beschränken. Gegen die Sperre von Websites soll es auch ein Einspruchsrecht geben.

"Leicht zu umgehen"

Die von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagenen verpflichtenden Sperren, für die sich auch die österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ausgesprochen hat, wurden von Bürgerrechtlern scharf kritisiert. Solche Sperren ließen sich leicht umgehen. Die Blockaden könnten auch auf andere Bereiche ausgedehnt werden, hieß es.

In den kommenden Monaten soll zwischen Parlament und Rat weiter über den Richtlinientwurf verhandelt werden. Mit einem Ergebnis wird noch in der ersten Jahreshälfte gerechnet. Bevor die EU-Richtlinie in Kraft tritt, muss das EU-Parlament neuerlich zustimmen. Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinien in nationalen Gesetzen umzusetzen.

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(futurezone)

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