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EU: Reding bekräftigt einheitlichen Datenschutz

EU-Kommissarin Viviane Reding hat die Dringlichkeit der geplanten Reform des europäischen Datenschutzrechts bekräftigt. Die derzeitigen nationalen Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern würden Unternehmen keine Rechtssicherheit bieten, sagte Reding am Freitag in Berlin. Die verschiedenen Rechtslagen stellten „Barrieren und administrativen Ballast“ dar, die zu einer „regelrechten Blockade des Binnenmarkts“ führten, so die EU-Grundrechtekommissarin.

Künftig solle deshalb eine Regel für einen gemeinsamen Binnenmarkt gelten und eine Datenschutzbehörde als Anlaufstelle dienen. Vor allem kleine und mittelständische Betriebe würden dadurch entlastet, es müssten nicht mehr „Tonnen von Papier ausgefüllt“ werden, sagte Reding. Bei der Ausgestaltung sollten die besten in den jeweiligen EU-Ländern geltenden Regeln zusammengeführt und auf eine gemeinsame Basis gestellt werden. „Der deutsche Datenschutz gilt als besonders hoch.“ Mit einem einheitlichen EU-weiten Datenschutzrecht könnten 2,3 Milliarden Euro pro Jahr eingespart werden.

Gegenwind
Die Vorschläge der EU-Kommissarin zu einem europaweit einheitlichen Datenschutz-Regelwerk waren zuvor vielfach auf Kritik gestoßen. Nach Auffassung des Datenschutz-Bundesbeauftragten Peter Schaar ist der geplante Rechtsrahmen zwar eine gute Grundlage - die aber noch verbessert werden müsse. Als „naiv“ und technisch überhaupt nicht machbar kritisierte Sebastian Nerz von der Piratenpartei das geplante „Recht auf Vergessen“ im Internet.

Reding setzt sich dafür ein, dass im Internet veröffentlichte persönliche Daten etwa auf Facebook auf Wunsch auch wieder gelöscht werden können. Knapp 79 Prozent der Bürger in Deutschland hätten den Eindruck, den Überblick über die eigenen Daten verloren zu haben, sagte Reding. Persönliche Daten gehörten der Person. Sie müsse auch entscheiden können, was damit gemacht werde und für die Weitergabe ein ausdrückliches Einverständnis geben.

Transparenz
Ziel des EU-Datenschutzes sei es vor allem auch, Transparenz herzustellen über die den Fluss der persönlichen Daten. Ein Recht auf die Löschung von persönlichen Daten auf sozialen Plattformen wie Facebook hält Cornelia Tausch vom Verbraucherzentrale Bundesverband für dringend erforderlich. Dies könne zum Beispiel durch einen Button auf der Website realisiert werden, sagte Tausch.

Ausdrücklich ausgenommen sollen nach Angaben von Reding allerdings Unternehmen aus dem Direktmarketing sein, die etwa für Zeitungsverleger eine wichtige Rolle bei der Werbung von Neukunden spielen. „Wir wollen solchen Unternehmen wie Verlagen das Geschäft nicht unnötig erschweren.“ Für diese Fälle sei eine Zwischenlösung geplant.

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