Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
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Neue Rechte

EU schiebt Online-Abzocke einen Riegel vor

Nach dreijährigen Verhandlungen in Brüssel stimmte das Europaparlament am Donnerstag mit überwältigender Mehrheit für die neuen EU-weiten Rechte. Damit soll der oft scharf kritisierte Flickenteppich aus Verbraucherrechten - mit unterschiedlichen Gesetzen von Land zu Land - geglättet werden.

Angebote aktiv per Klick bestätigen
Mit dubiosen Geschäftspraktiken im Internet soll demnach jetzt Schluss sein: Verbraucher müssen künftig bei der Bestellung im Netz ein kostenpflichtiges Angebot aktiv per Klick bestätigen. So soll vermieden werden, dass sie scheinbare Gratis-Angebote teuer bezahlen müssen. „Damit wird Online-Abzockern das Handwerk gelegt“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in Berlin.

14 Tage Rückgaberecht
In Zukunft gilt überall in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, gleich ob im Internet oder an der Haustür eingekauft wird. Wenn ein Verkäufer den Kunden nicht über dieses Recht informiert, verlängert sich die Rückgabefrist automatisch auf ein Jahr.

Ausgenommen davon sind Magazine, die abonniert worden sind, Flug- und Hotel-Tickets, Auto-Vermietungen sowie Waren, die schnell verderben. Auch Schneiderware, die persönlich für den Kunden angefertigt wird, wurde ausgenommen. Wie bisher gibt es auch kein Rückgaberecht für Musik-, Film-, oder Software-Downloads. Dieses Recht erlischt in dem Moment, in dem der Download startet.

Die Händler müssen zudem dafür sorgen, dass das Paket auch wirklich beim Kunden ankommt. Wenn es den Kunden binnen 30 Tagen nicht erreichen sollte, hat dieser das Recht, vom Kauf zurückzutreten.

Ortstarif bei Kunden-Hotlines
Auch beim Blick auf die Telefonrechnung soll es künftig kein böses Erwachen mehr geben. Wer mit dem Kundendienst telefoniert, zahlt in Zukunft nur den Ortstarif - auch wenn der Händler eine teuere Telefonhotline zwischengeschaltete hat.

Keine einheitlichen Garantien
Einheitliche Garantien wird es dagegen nicht geben. Darauf konnten sich die EU-Länder nicht einigen. Während Verbraucher in Deutschland auf Elektrogeräte eine zweijährige Garantie bekommen, gibt es in Schweden und Finnland nach wie vor zehn Jahre.

Gelten sollen die Gesetze von 2013 an. Die Zustimmung des Rats gilt allerdings nur noch als Formsache.

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