
EU-Vorratsdaten-Verfahren: Teilnahme gefordert
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Seit 1. April ist die in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Wer mit dem Festnetz- oder Mobiltelefon oder über Internet-Telefoniedienste telefoniert, SMS oder E-Mails versendet oder im Internet surft, muss damit rechnen, dass österreichische Ermittlungsbehörden sechs Monate lang auf die Verbindungsdaten zugreifen können. Polizei und Justiz können anhand der gespeicherten Daten feststellen, wer wann mit wem wo telefoniert hat, wer sich wann mit dem Internet verbunden hat und wer wann wem eine E-Mail oder eine SMS geschickt hat. Kommunikationsinhalte dürfen nicht gespeichert werden.
In Österreich wurden gleich mehrere Verfassungsbeschwerden, darunter auch die
"Möglichkeit, sich aktiv einzubringen"
Das Verfahren in Irland wurde im Juni vom irischen High Court dem EuGH vorgelegt und zielt auf die Klärung der Grundrechts- und Menschenrechtskonformität der EU-Vorratsdatenspeicherungrichtlinie ab. Im Juli hat die Europäische Kommission die Bundesrepublik Deutschland wegen Nicht-Umsetzung dieser Richtlinie geklagt. "Österreich hat nun die Möglichkeit, sich in beiden Verfahren im Rahmen einer Verfahrensbeteiligung aktiv einzubringen, was vom Datenschutzrat grundsätzlich und datenschutzpolitisch begrüßt wird", so Maier.
Derzeit bereitet die EU-Kommission einen Änderungsvorschlag zur Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie vor, durch den der Datenschutz und der Schutz der Privatsphäre künftig besser gewährleistet werden sollen. Dieser soll aber,
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