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Vorschläge

EU will Geoblocking für Internet-Handel abschaffen

Die EU-Kommission will, dass Internet-Händler Kunden nicht allein aufgrund ihres Wohn- oder Geschäftssitzes beziehungsweise ihrer Nationalität sperren dürfen. Die Einschränkung von diesem "ungerechtfertigtem Geoblocking" ist Teil eines Maßnahmenpakets vom Mittwoch, mit dem die EU-Kommission den Online-Handel ankurbeln will. Sie will die Händler aber nicht verpflichten, auch europaweit zu liefern.

Die neuen Vorgaben würden deshalb nur für Verkäufer gelten, die mit der Versendung ins Ausland nichts zu tun haben. Wenn Händler heimischen Kunden eine Abholung ermöglichen, müssten sie diese Möglichkeit auch ausländischen Kunden geben. Als Beispiel nennt die EU-Kommission einen belgischen Kunden, der online einen Kühlschrank in Deutschland kauft und diesen persönlich abholt.

Auch bei elektronischen Dienstleistungen wie Datenspeicherung im Internet wäre keine Diskriminierung erlaubt, ebenso bei Dienstleistungen, die an einem bestimmten Ort angeboten werden - das können Konzerte, oder der Eintritt in einen Freizeitpark sein. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen den neuen Regeln zustimmen.

"Die Geoblocking-Initiative schafft die richtige Balance zwischen dem Interesse der Verbraucher, online über die Grenzen hinweg einzukaufen, und dem Interesse der Unternehmer, in Rechtssicherheit zu handeln. Ich bin davon überzeugt, dass unser Ansatz, der die Besonderheiten der verschiedenen Geschäftsfelder berücksichtigt, den richtigen Impuls für den grenzüberschreitenden E-Commerce in der EU geben wird" sagte der für die Digitalwirtschaft zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger.

Diskriminierung

Im Internet würden Verbrauchern häufig Angebote aus anderen EU-Ländern vorenthalten, kritisiert die EU-Kommission. Die Verbraucher würden zu einer landesspezifischen Website umgeleitet oder zur Bezahlung mit einer Debit- oder Kreditkarte aus einem bestimmten Land aufgefordert. "Eine derartige Diskriminierung hat im Binnenmarkt keinen Platz", erklärte die EU-Behörde.

Außerdem will die EU-Kommission die grenzüberschreitende Paketzustellung erschwinglicher und effizienter machen. Verbraucher, die Dienstleistungen oder Waren in einem anderen EU-Staat erwerben, dürften demnach nicht durch unterschiedliche Preise, Verkaufs- oder Zahlungsbedingungen diskriminiert werden. Ausnahmen wären demnach nur bei objektiven Gründen, wie dem Mehrwertsteuerrecht oder Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls, gerechtfertigt.

Mit einem Gesetzesvorschlag will die EU-Kommission auch eine bessere Durchsetzung der Verbraucherrechte innerhalb der EU regeln. So soll präzisiert werden, welche Geschäftspraktiken in der digitalen Welt als unlauter angesehen werden. "Zu viele Menschen in Europa zögern, online einzukaufen, weil sie ihre Rechte nicht kennen oder diese für schwer durchsetzbar halten", beklagte EU-Justizkommissarin Vera Jourova.

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