REGULIERUNG

EU will Werbung im Internet an den Kragen

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) im Europäischen Parlament verabschiedete am Dienstag mit großer Mehrheit einen Bericht, der sich kritisch mit verhaltensorientierter Werbung, dem so genannten "behavioural advertisement", sowie mit unlauterer Werbung in Internetforen und Bewertungsplattformen befasst.

Die Abgeordneten befürchten, dass diese neuen Werbeformen nicht von der 2005 beschlossenen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken erfasst werden, die Verbraucher vor *irreführender* und *aggressiver* Werbung schützen soll. Behavioural Advertisement soll künftig nur mit Einwilligung der Nutzer erlaubt sein. Deutliche Hinweise sollen außerdem die Nutzer auf die Werbung aufmerksam machen. Moderatoren sollen in Foren und Bewertungsplattformen irreführende Kommentare verhindern. Der Bericht wurde mit 30 Stimmen, einer Enthaltung und zwei Gegenstimmen angenommen. Das Parlament wird im Dezember über den Bericht abstimmen.

Zielgruppenbezogene Werbung

In seinem Bericht an den Ausschuss stellte der französische
konservative Abgeordnete Philippe Juvin fest, dass bereits jetzt die Problematik neuer, eindringlicherer Werbeformen im Internet offensichtlich sei. So werde verhaltensorientierte Werbung bereits regelmäßig eingesetzt, wenn Dritte private E-Mails lesen, Daten aus Sozialen Netzwerke oder Geodaten verwenden, um die Werbung auf die Interessen des einzelnen Verbrauchers zuzuschneiden.

Philippe Juvin wendet sich in seinem Bericht damit vor allem gegen Branchengrößen wie Google und Facebook: Google etwa wertet die E-Mail-Inhalte von Googlemail-Nutzern aus, um in einer Seitenleiste passende Werbung einzublenden. Facebook wertet Kontakte und Interessen aus, um zielgruppenbezogene Werbung auf den Seiten seiner Mitglieder einzublenden, wie kürzlich Wissenschaftler in einem Test feststellten. Checkin-Dienste wie Facebook Places, Foursquare oder Gowalla registrieren das Einloggen des Handys an bestimmten Orten. Diese Daten ermöglichen Werbediensten das Schalten lokaler, zielgruppenorientierter Anzeigen. Dabei können die Einwahlorte Aufschluss über Lebensgewohnheiten und Interesse geben, selbst wenn die Daten anonymisiert sind.

Schutz der Privatsphäre

Juvin ist davon überzeugt, dass diese Art von Werbung den Schutz der Privatsphäre verletzt, wenn Einzelne zusätzlich mit Hilfe von Cookies verfolgt werde. Diese ermöglichen nämlich über das Zusammenführen verschiedener Cookies das Erstellen umfangreicher Nutzerprofile. Als Lösung schlägt Juvin vor, einen Hinweis auf *behavioural advertisement* deutlich lesbar in die entsprechende Online-Werbung einzubauen. In einem Fenster soll dann diese Werbepraxis näher erläutert werden. Er fordert die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten außerdem auf sicher zu stellen, dass die verschiedenen Ebenen des Datensammelns auseinander gehalten werden: Verbraucher müssten klare, zugängliche und verständliche Informationen darüber erhalten, wie ihre Daten gesammelt und genutzt werden. Er fordert außerdem, dass diese Daten nur dann gespeichert und verwendet werden
darf, wenn der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat.

Juvins Forderung entspricht den Vorstellungen der Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschützer. Sie verlangen etwa, dass Nutzer mit dem Setzen von Cookies einverstanden sein müssen. Die Datenschützer knüpfen dies aber an drei Bedingungen: Erstens müsse die Einwilligung zeitlich befristet erfolgen. Die Betreiber der Werbenetzwerke müssten des Weiteren den Nutzern die Möglichkeit bieten, ihr Einverständnis *leicht* widerrufen zu können. Drittens müssten sie Werkzeuge schaffen, die die Überwachung an Ort
und Stelle anzeigen.

Moderatoren sollen Werbung beobachten

In Bezug auf versteckte Werbung in Verbraucherforen und
Bewertungsplattformen fordert Juvin die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken entsprechend anzuwenden. Bei der versteckten Werbung handelt es sich um Kommentare über Waren oder Dienstleistungen wie etwa Hotelbewertungen auf Bewertungsplattformen wie Trip Advisor, die Verbraucher nicht nur irreführen können, sondern auch den Ruf eines Unternehmens ruinieren können. Trip Advisor war erst kürzlich wegen seiner offenbar laxen Handhabung mit strittigen Kommentaren in Kritik geraten.

Der Bericht empfiehlt den Einsatz von Foren-Beobachtern oder Moderatoren, die auf die Gefahren verbotener Werbung hinweisen. Auch sollten Aufklärungskampagnen Verbraucher auf solche Werbeformen aufmerksam machen. Die EU-Kommission soll außerdem ein Kennzeichnungssystem entwickeln, das sich an dem Europäischen Datenschutzsiegel orientiert. Es soll den Datenschutzstandard einer Website zertifizieren, um damit die Bekämpfung unlauterer Werbepraktiken europaweit unterstützten.

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EU: Mehr Kontrolle über die eigenen Daten

(Christiane Schulzki-Haddouti)

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