© Susanne Eiweck

Urteil

EuGH deckelt Kosten für Anrufe bei Kundendienstnummern

Ein Anruf bei einer Kundendiensttelefonnummer darf nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Muss konsumentenfreundlich sein

Er gab damit der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs im Streit mit einem Elektronikhändler in Baden-Württemberg recht. Das EU-Recht sei entsprechend konsumentenfreundlich auszulegen, betonten die Luxemburger Richter. Solange Unternehmen die Kostengrenze einhalten, ist es demnach allerdings unerheblich, ob sie mit der Service-Rufnummer Gewinne erzielt.

Die Luxemburger Richter begründeten die Entscheidung am Donnerstag damit, dass zu hohe Telefongebühren bei Service-Nummern Verbraucher davon abhalten könnten, sich im Zusammenhang mit ihrem bestehenden Vertrag an ein Unternehmen zu wenden.

Deutscher Rechtsstreit als Basis

Hintergrund ist ein Verfahren am Landgericht Stuttgart. Dort ist der Online-Elektro-Händler Comtech angeklagt, der früher eine kostenpflichtige 01805-Service-Hotline geschaltet hatte. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs wirft Comtech daher eine „unlautere geschäftliche Handlung“ vor. Das deutsche Gericht fragte beim EuGH nach, wie die entsprechende EU-Verbraucherrechte-Richtlinie auszulegen ist. 0180-Nummern können in Deutschland bis zu 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz kosten.

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