Informationsfreiheit

EuGH: Internetfilter widersprechen Grundrechten

Auslöser für den Streit um die Filter waren Gerichtsurteile in Belgien.  Demnach hätte unter anderem der belgische Internetprovider Scarlet unter Strafandrohung dazu verpflichtet werden sollen, Urheberrechtsverstöße seiner Kunden mittels Internetfilter und Sperren zu verhindern. Scarlet widersprach dem Urteil und der Fall ging bis zum europäischen Gerichtshof. Nun hat Generalanwalt Cruz Villalon in seinem Schlussantrag das Vorgehen für unvereinbar mit den europäischen Grundrechten anerkannt. Üblicherweise folgt der europäische Gerichtshof den Empfehlungen der Generalanwälte.

Der Erklärung des Generalanwalts zufolge sind Sperrmaßnahmen wie in Belgien nur unter speziellen Rahmenbedingungen legitim, so heißt es in der entsprechenden Presseaussendung: „Um zulässig zu sein, muss eine solche Maßnahme die Voraussetzungen für die Einschränkung der Ausübung der in der Grundrechtecharta vorgesehenen Rechte einhalten.“

Schutz personenbezogener Daten
Laut Villalon werde durch ein derartiges Filtersystem essentielle Punkte wie das Kommunikationsgeheimnis und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verletzt. Auch die Informationsfreiheit leide unter den Sperren, so erklärt Villalon: „Die Einführung eines solchen Systems [schränkt]die Informationsfreiheit ein, die ebenfalls durch die Grundrechtecharta geschützt wird.“

Problematisch ist laut dem Anwalt ebenso die Tatsache, dass der Internetproviders präventiv handeln hätte müssen, ohne dass eine „tatsächlichen Verletzung oder der Gefahr einer unmittelbaren Verletzung eines Rechts des Eigentums“ gegeben ist. Die Einschränkungen hätte darüber hinaus weitreichende Folgen gehabt, die weit über den Kundenkreis von Scarlet hinausgegangen wären.

Relativierung
Gleichzeitig hält der Anwalt allerdings auch fest, dass Einschränkungen der Rechte und Freiheiten der Internetnutzer dann zulässig sein können, wenn sie „auf einer nationalen gesetzlichen Grundlage beruht, die zugänglich, klar und vorhersehbar ist.“ Im konkreten Fall liegt eine derartige Gesetzesbasis nicht vor.

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