Bis zu fünf Jahre Haft für Webattacken
Bis zu fünf Jahre Haft für Webattacken
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Urteil

EuGH stärkt Persönlichkeitsrechte im Netz

Hintergrund für die Entscheidung des EuGH in Luxemburg waren Streitfälle in Deutschland und in Frankreich. Zum einen sah der Mörder eines deutschen Schauspielers seine Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung seines vollen Namens auf einem Internetportal verletzt. Zum anderen ging es um einen französischen Schauspieler und eine im Internet veröffentlichte Meldung, wonach dieser wieder mit der Sängerin Kylie Minogue zusammen sei.

Deutschland: Provider nicht haftbar
In Deutschland hat sich unterdessen der Bundesgerichtshof (BGH) mit beleidigenden Inhalten im Netz beschäftigt und klare Regeln für die Prüfung vorgelegt. Danach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden die obersten Richter am Dienstag in Karlsruhe (VI ZR 93/10).

Sie stellten zudem klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt.
Der beklagte Provider Google reagierte erleichtert auf die Entscheidung. Das Gericht habe eingeräumt, dass das Unternehmen nicht alle Inhalte vorab auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen, sagte der Leiter der Rechtsabteilung, Arnd Haller. „Auch besteht keine Pflicht von Google, Tatsachenbehauptungen quasi “auf Zuruf„ des sich in seinen Rechte verletzt Fühlenden zu entfernen.“ Damit habe der BGH eine Lanze für die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet gebrochen.

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