Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
Die Vorratsdatenspeicherung in Österreich wird fallen müssen, sind sich Rechtsexperten einig.
© dpa/Julian Stratenschulte

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Exekutive will Voratsdatenspeicherungs-Alternativen

Die Strafverfolgungsbehörden setzen sich derzeit bei einer Fachtagung in Windischgarsten mit der Bekämpfung von Kinderpornografie und Kindesmissbrauch auseinander. Mit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung habe sich die Ermittlungstätigkeit in diesem Bereich erschwert, so der Tenor. Die Praktiker suchen nach neuen Ansätzen, um Tätern, die vor allem das Internet nutzen, auf die Spur zu kommen.

Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) waren die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem Grundrecht auf Datenschutz sowie dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens vereinbar. Sie wurden daher mit 1. Juli außer Kraft gesetzt. Bis dahin waren Telekommunikationsunternehmen in Österreich verpflichtet, Handy- und Internetdaten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Bei Verdacht auf eine strafbare, mit Vorsatz begangene und mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte Handlung konnten die Strafverfolgungsbehörden auf dieses Daten zugreifen.

Löschpflicht

Nunmehr sind die Stammdaten nur mehr über einen Zeitraum von drei Monaten verfügbar. Danach müssen sie gelöscht werden. "Durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung in Österreich ist die Identifizierung pädophiler Straftäter erheblich erschwert worden, wodurch die Ermittlungstätigkeit vor neue Herausforderungen gestellt wurde", sagt Jürgen Ungerböck vom Bundeskriminalamt (BK), der auf Online-Ermittlungsarbeit spezialisiert ist, bei der von der Staatsanwaltschaft Wien und dem BK organisierten Tagung.

Im Internet erhältliches kinderpornografisches Material wird oft von länderübergreifend organisierten Täter-Gruppen angeboten. Mitunter haben diese auch Zugriff auf Kinder, die nach den Gesetzen von Angebot und Nachfrage missbraucht werden. Um die Wege von den Konsumenten derartigen Materials hin zu den Herstellern nachverfolgen und der unmittelbaren Täter habhaft werden zu können, seien die IP-Adressen von entscheidender Bedeutung. Weil diese Daten nach drei Monaten nicht mehr greifbar seien, befürchten Praktiker, dass sich gerade in großem Stil angelegter, organisierter Kindesmissbrauch in Zukunft schwerer nachweisen lasse.

Zusammenarbeit gefordert

Die Strafverfolgungsbehörden setzen daher auf Kooperation. "Da die Bekämpfung der Kinderpornografie zunehmend vernetztes, internationales Vorgehen erfordert, ist eine verstärkte Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland notwendig", gab der Wiener Staatsanwalt Gerd Hermann in seiner Eröffnungsrede zu bedenken. An der noch bis Mittwoch laufenden Veranstaltung nehmen mehr als 40 Vertreter der Staatsanwaltschaften, des BK und der Landeskriminalämter sowie Strafverfolger aus der Schweiz, Deutschland und Liechtenstein teil. Dabei werden auch aktuelle Missbrauchs-Phänomene wie Grooming oder Sexting diskutiert, Ermittlungsfälle besprochen und Lösungsansätze ausgetauscht.

Aufgrund der Kooperation mit ausländischen Ermittlungsbehörden konnten in jüngerer Vergangenheit einige schwere Missbrauchsfälle in Österreich aufgeklärt und die Täter festgenommen werden, betonten die Organisatoren.

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