Deutschland

Facebook setzt sich in Klarnamen-Streit durch

Das Oberverwaltungsgericht Schleswig lehnte am Dienstag die Beschwerden von Weicherts Unabhängigem Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gegen zwei Entscheidungen des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts ab. Die Richter hatten entschieden, dass für den Datenschutz in dem Online-Netzwerk Irland zuständig sei, weil dort die Datenverarbeitung stattfinde. Das Oberverwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung an. Damit gelten die Eilanträge von Facebook gegen Weicherts Verordnungen von Dezember 2012 weiter.

Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß dem deutschen Telemediengesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz den Nutzern auch eine Registrierung mit Pseudonym zu erlauben. Facebook besteht dagegen auf der Angabe von Klarnamen. Weichert drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung.

Kritik an Entscheidung
Weichert kritisierte die Entscheidung des Gerichts als "widersprüchlich". Das Gericht habe die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklärt, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklärt, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet würden.

Der Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen die „Gefällt mir“-Schaltfläche des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.

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