Deutschland

Facebooks "Freundefinder" ist "unzulässige Werbung"

Die Karlsruher Richter werteten es am Donnerstag als unzulässige belästigende Werbung, wenn Nicht-Mitglieder mit solchen E-Mails zur Registrierung aufgefordert werden, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche.

Im konkreten Fall geht es um den „Freundefinder“ von Facebook in seiner Version von 2010. Dort wurde Nutzern bei der Registrierung angeboten, ihre E-Mail-Kontakte durchsuchen zu lassen, um „Freunde“ bei Facebook zu finden. Einladungs-E-Mails gingen dabei auch an nicht bei Facebook registrierte Bekannte.

Facebook-Reaktion

Facebook machte in einer ersten Reaktion darauf aufmerksam, dass der „Freundefinder“ in der beanstandeten Form nicht mehr existiere. Sobald das ausformulierte Urteil vorliege, werde man es „gründlich prüfen, um den Einfluss auf unsere aktuellen Dienste zu bewerten“. Die Entscheidung betreffe nicht nur Facebook, sondern alle Online-Dienste, die es anböten, Freunde auf sie hinzuweisen. Angestrengt hatten den Rechtsstreit die Verbraucherzentralen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

„Ähnlich wie bei dem unerwünschten Einwurf von Werbung in den Briefkasten, hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass die unverlangte Zusendung einer Einladungs-E-Mail in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift. Facebook kann sich auch nicht darauf berufen, dass nicht Facebook selbst die E-Mail generiert hat, sondern ein „Freund“ des Betroffenen und daher eine Einwilligung vorläge", kommentiert der deutsche Anwalt Johannes von Rüden.

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