
FCC gibt Regeln für Netzneutralität bekannt
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Die US-Behörde FCC hat in einer historischen Entscheidung Ende Februar die Netzneutralität in den USA verankert. Diese garantiert, dass keinerlei „Überholspuren“ im Internet eingerichtet werden können, die bestimmte Daten bevorzugt oder benachteiligt. Nachdem die groben Züge der Entscheidung bereits vor zwei Wochen bekanntgegeben wurden, hat die FCC nun das vollständige Dokument veröffentlicht. Auf mehr als 400 Seiten werden die Regeln nun detailliert dargelegt.
Spotify-Drei-Deal wäre zulässig
So wurde nun bekannt, dass es weiterhin Ausnahmen von der Netzneutralität gibt. WLAN-Hotspots in Büchereien, Kaffeehäusern, Flugzeugen oder anderen Geschäften dürfen weiterhin eingeschränkt werden. Zudem darf bei Tarifen mit unlimitiertem Datenvolumen die Download-Geschwindigkeit nicht mehr nach einem bestimmten Datenverbrauch gedrosselt werden - zumindest nicht aus Geschäftsgründen.
Deals, bei denen der Datenverbrauch bei bestimmten Apps nicht abgerechnet wird, beispielsweise wie bei Spotify und Drei, sind zulässig, können aber von der FCC untersagt werden. „Überholspuren“ könnten theoretisch noch eingeführt werden, diese müssen aber von der FCC bewilligt werden und „maßgeblich dem Öffentlichen Interesse dienen“, dürfen dabei aber nicht die Integrität des Internets gefährden.
Zu schwammig formuliert für ISPs
Zu den schärfsten Kritikern der Netzneutralität zählen die Internet-Provider, die die Entscheidung wohl auch anfechten dürften. Vor allem einige allgemein gehaltene Passagen, in denen „gerechtes und angemessenes“ Verhalten gefordert wird, werden kritisch gesehen. Diese würden Rechtsexperten zufolge der FCC in Einzelfällen zu viel Ermessensspielraum lassen, weswegen die Provider wohl gegen diese vorgehen dürften.
Die Webseite der FCC brach zeitweise unter der Last der Zugriffe auf das Dokument zusammen. Ähnliches war bereits im Vorjahr passiert, als die Öffentlichkeit ihre Meinung zur Netzneutralität auf der Webseite abgeben sollte.
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