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Gesundheitsakte

"Feinjustierungen" verzögern ELGA-Gesetz

Das lange versprochene Gesetz für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) wird heuer nicht mehr den Ministerrat passieren. Letzte Gelegenheit dafür wäre am Dienstag, da steht das Vorhaben aber nicht auf der Tagesordnung der Regierungssitzung, erfuhr die APA im Gesundheitsministerium. Als Grund werden noch offene "Feinjustierungen" genannt.

Zugriff durch Ärzte, Spitäler und Patienten
Ab 2015 (erste Einführungsschritte schon ab Mitte 2013) soll ELGA die Gesundheits- und  Medikamentendaten so gut wie aller Österreicher erfassen und gesichert für Ärzte, Spitäler und Patienten selbst abrufbar machen. Die E-Medikation, für die derzeit der Pilotversuch ausläuft, ist Teil dieses Vorhabens. Das ELGA-Gesetz - eigentlich eine Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz - schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür.

Bund, Länder und Sozialversicherungen stehen hinter dem Vorhaben, heftige Kritik übt die Ärztekammer. Nun scheint ihr Wunsch auf Einbindung erfüllt zu werden, was die Verzögerung erklärt. Erst am Freitag freute sich Kammerpräsident Walter Dorner über bevorstehende "ernsthafte Expertengespräche".

Ausschluss geheimer psychiatrischer und genetischer Daten
Einen ersten Gesetzesentwurf hatte Gesundheitsminister Alois Stöger (S) bereits zu Jahresbeginn vorgelegt. Dieser wurde in der Begutachtung nicht nur von den Ärzten, sondern auch von Datenschützern regelrecht zerpflückt. Im neuen Text soll nun eine verpflichtende elektronische Identitätsüberprüfung, der Ausschluss geheimer psychiatrischer Daten und genetischer Analysen, eine einfachere Widerspruchsregelung, eine längere Speicherdauer der Daten und die Einbindung auch der Pflegeeinrichtungen vorgesehen werden.

Opt-Out
Unverändert bleibt die "Opt-out"-Regelung für die Teilnahme. Das bedeutet, dass analog zu den Bedingungen bei den Organspenden jeder eine elektronische Gesundheitsakte erhält, der sich nicht selbst abmeldet. Kosten soll die ELGA bis Ende 2017 rund 130 Mio. Euro, soll laut Berechnungen des Gesundheitsministeriums dann aber jährlich fast gleich viel, nämlich 129 Mio. Euro an Kostendämpfung bringen. Ab 2018, wenn das System in Vollbetrieb ist, sollen Betriebskosten von 18 Mio. Euro jährlich anfallen.

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