Mit der Festplattenabgabe sollen Kopien von intellektuellen und künstlerischen Werken pauschal abgegolten werden
Mit der Festplattenabgabe sollen Kopien von intellektuellen und künstlerischen Werken pauschal abgegolten werden
© /Gregor Gruber

Offener Brief

Festplattenabgabe: "Privatkopien werden kaum noch gemacht"

"Die Privatkopie findet de facto kaum noch Anwendung, muss aber als Argument für Vergütung herhalten", schreibt die Initiative für Netzfreiheit in einem offenen Brief zur geplanten Urheberrechtsnovelle 2014. Gemeinsam mit der IG Kultur Österreich, dem Verein für Internet-Benutzer Österreichs und dem Chaostreff Salzburg werden Kulturminister Josef Ostermayer, Justizminister Wolfgang Brandstetter, die Verwertungsgesellschaften Austro-Mechana und Literar-Mechana und andere Institutionen adressiert.

Kaum noch Kopien

In der Realität finde die Privatkopie kaum noch Anwendung, lautet eines der Argumente gegen eine Neuregelung der Festplattenabgabe. Filme seien meist kopiergeschützt, CD-Verkäufe seien rückläufig und Vertriebsmodelle wie iTunes würden Kopien bereits abgelten. Ein neues Gesetz für eine Festplattenabgabe sei außerdem nicht notwendig. Die Anwendung der bestehenden Leerkassettenabgabe sei für die Festplattenabgabe ausreichend.

Keine neuen Abgaben

Vehement wird gegen neue Abgaben, etwa auf Scanner oder PCs, argumentiert. Akzeptieren könne man eine Abgabe auf PCs nur unter der Bedingung, dass Abgaben auf Drucker deutlich reduziert werden müssen. Die Initiative für Netzfreiheit stellt sich auch gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Wie sich in Deutschland gezeigt habe, kooperieren große Verlage mit Google und unterzeichnen Verzichtserklärungen, um Google vor Klagen zu schützen und weiterhin bei Google News präsent zu sein.

Mehr Transparenz

Dringenden Reformbedarf sieht man bei der Transparenz von Verwertungsgesellschaften. Die Verteilung von öffentlichen Abgaben müsse überprüfbar und nachvollziehbar sein. Zuletzt führt der Brief auch einen ausführlichen Fragenkatalog an, der von den verantwortlichen Bundesministerien, den Verwertungsgesellschaften und den Sozialpartnern beantwortet werden soll.

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