Gutachten

Fluggastdaten-Speicherung verfassungswidrig

Die EU-Pläne zur Sammlung und Speicherung von Fluggastdaten sind laut einem juristischen Gutachten nicht verfassungskonform. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, übt das Gutachten des juristischen Dienstes des Rates der Mitgliedsstaaten deutliche Kritik an der vorgeschlagenen Richtlinie. Diese schränke „das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten dermaßen ein“, dass sie „vor Gericht angefochten werden könnte“, so die Rechtsexperten in dem Dokument, das bereits am 12. April erstellt wurde.

Mit dieser Experten-Einschätzung gerät das Sicherheitsprojekt der EU stark unter Druck. Geplant ist es, ein Europäisches Systems zur Überwachung von Passagierdaten (EU PNR) aufzubauen, um Terrorismus und organisiertes Verbrechen besser bekämpfen zu können. Insgesamt sollen 19 verschiedenen Informationen, darunter Telefonnummern und Kreditkartendaten, gesammelt werden. Betreffen soll die Fluggastdaten-Speicherung nach Wunsch von Innenkommissarin Cecilia Malmström alle Flüge, die ins EU-Ausland gehen. Einzelne Länder fordern die Maßnahme gar bei innereuropäischen Flügen. Gespeichert werden sollen die Daten für fünf Jahre und automatisch an Terrorfahnder weitergeleitet werden.

Thema im EU-Parlament
Widerstand hat die zuständige Kommissarin auch im EU-Parlament zu erwarten, das die Richtlinie durchwinken müsste. Kritik gab es beispielsweise bereits von den deutschen Grünen, auch CSU-Vertreter meldeten Zweifel an. Noch heute, Dienstag, soll die Fluggastdaten-Speicherung auch Thema im EU-Parlament sein. Diskutiert wird unter anderem über ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sowie Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen.

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