WLAN-Betreiber in Deutschland sind noch haftbar für Traffic in ihren Netzwerken
WLAN-Betreiber in Deutschland sind noch haftbar für Traffic in ihren Netzwerken
© Stephanie Pilick, apa

Gerichtsurteil

Freie WLAN-Funknetze: Keine Haftung für File-Sharing

In der gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Filmindustrie ist Berliner Freifunkern ein Etappensieg gelungen. Wer einen Freifunk-Knoten, also ein offenes öffentliches WLAN anbietet, kann im Normalfall nicht für Urheberrechtsverletzungen oder illegales Filesharing verantwortlich gemacht werden. "Wer öffentliches WLAN anbietet, ist grundsätzlich als Access-Provider einzustufen", machte das Amstgericht Berlin Charlottenburg in einem Urteil klar, wie Golem berichtet.

Provider sind laut Gesetz "für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich und deshalb auch nicht verpflichtet, Nutzer oder Kunden zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen", führt das Gericht in dem Schreiben (PDF) weiter aus. Eingreifen müsste ein Knoten-Betreiber folglich nur dann, wenn er Kenntnis von rechtswidrigem Tun erlange. Dem Betreiber des WLAN-Netzwerkes dürfe nichts abverlangt werden, was sein "Geschäftsmodell" gefährde bzw. das gesamte Modell - wie im Fall der lose zusammengeschlossenen Freifunkern unpraktikabel mache.

Filmindustrie muss zahlen

Mit dem Gerichtsentscheid muss die Filmindustrie - Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany hatte ursprünglich einen deutschen Freifunker verklagt, die Klage dann außergerichtlich zurückgenommen - nun auch die Kosten für die Gegenklage übernehmen. Die Betroffenen waren abggemahnt worden und hätten Schadenersatz wegen angeblichen illegalen Filesharings von Dritten über ihr WLAN-Netz leisten sollen.

In Österreich gibt es ebenfalls seit vielen Jahren kleinere Projekte, die mit offenen WLAN-Funkknoten experimentieren - etwa das in mehreren Bundesländern vertretene Funkfeuer.

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