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Deutschland

Gericht kippt Datenschutz-Klauseln von Apple

Die Datenschutzbestimmungen von Apple sind nach einem Urteil des Landgerichts Berlin rechtswidrig. Nach dem am Dienstag vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verbreiteten Urteil darf der Computerhersteller und Internetkonzern nicht die Adresslisten seiner Kunden verwerten. Das heißt, die Namen, Adressen, Email-Adressen und Telefonnummern der Kontakte der Apple-Kunden dürfen von Apple nicht ohne Einwilligung der Betroffenen verwendet werden. Ein Apple-Sprecher lehnte eine Stellungnahme ab. (Az: 15 O 92/12)

Zu wenige Informationen für Nutzen
Das Gericht kippte auch die vertraglichen Nutzungsbedingungen von Apple, nach denen die Kunden dem Unternehmen global gestatten, deren Daten zu nutzen. Dies sei nur zulässig, wenn die Kunden genau wüssten, wozu ihre Daten verwendet würden. Zudem untersagten die Richter die Weitergabe der Kundendaten an andere Unternehmen. „Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt", erklärte der Vorstand der Verbraucherzentralen, Gerd Billen.

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