Gesetzesentwurf

Gewerkschaft kritisiert Vorratsdatenspeicherung

Die Journalistengewerkschaft übt heftige Kritik an den Gesetzesvorhaben zur Vorratsdatenspeicherung. Die Regierungsvorlagen würden vorsehen, dass ab Inkrafttreten der Gesetzesänderungen Daten von Mobiltelefon- und Internetbenutzern sechs Monate lang gespeichert und auf Anordnung der Polizei von den Anbietern herausgegeben werden müssen, sofern der Verdacht auf bestimmte Delikte besteht.

E-Mail-Verfasser identifizieren
Mit den vorgesehenen Regelungen ließen sich „einerseits Standortbestimmungen vornehmen, andererseits können die Verfasser von E-Mails und Blog-Beiträgen identifiziert werden“, kritisiert die Gewerkschaft, die auch Bedenken gegen die geplante Verschärfung des Sicherheitspolizeigesetzes hat.

Demnach solle die Polizei künftig Daten auch zur Abwendung„allgemeiner Gefahren“ abfragen dürfen. „Diese schwammige Formulierung gibt der Polizei praktisch einen Freibrief für die Überwachung der Staatsbürger“, sagte Bauer. Anonyme Hinweise per Mail, SMS oder Telefon seien damit in Hinkunft ebenso bedroht wie vertrauliche Treffen mit Informanten.

Ausschuss stimmte zu
Anfang April hat der parlamentarische Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie die umstrittene Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Mit den Stimmen der Regierungsparteien wurde die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen, die für die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie notwendig ist. Damit ist die Bahn frei für einen Nationalratsbeschluss Ende April, nachdem der Justizausschuss schon im März die dort angesiedelte Novellierung von Strafprozessordnung und Sicherheitspolizeigesetz abgesegnet hatte. Allerdings soll es bis zur Plenarsitzung noch weitere Gespräche über eventuelle Änderungen geben, um grundrechtliche Bedenken ausräumen zu können, wurde vereinbart.

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