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Recht auf Vergessen

Google erreichten mehr als 91.000 Löschanfragen

Google hat die umstrittene Benachrichtigung der Website-Betreiber bei der Löschung von Links aus der Vergangenheit von Europäern verteidigt. Das solle unter anderem helfen, ungerechtfertigte Anfragen herauszufiltern, erklärte Google in einer Antwort an europäische Datenschützer.

Rund die Hälfte wird gelöscht

Insgesamt hat Google über 91.000 Löschanfragen erhalten, wobei 328.000 Links betroffen waren. Vermutlich wurden noch nicht all diese Anfragen geprüft. Von denen, die sich der Technologiekonzern angesehen hat, wurden etwas mehr als die Hälfte auch tatsächlich gelöscht.

Aus den Angaben geht allerdings nicht hervor, wie Google entscheidet, welche Links löschwürdig sind und welche nicht. Unter anderem treten Probleme auf, da viele Löschanfragen zu wenig Informationen oder falsche Links beinhalten.

Frankreich, Deutschland und UK führend

Bis 18. Juli kamen mehr als die Hälfte der Löschanfragen von lediglich drei Ländern: Frankreich, Deutschland und Großbritannien.

17.500 Anfragen kommen aus Frankreich und betreffen rund 58.000 URLs. Ähnlich sieht es für Deutschland aus: 16.500 Anfragen, betreffend rund 57.000 Links. Aus Großbritannien kommen 12.000 Anfragen, die rund 44.000 URLs betreffen. Danach folgen Spanien, Italien und die Niederlande.

Kritik von Datenschützern

Datenschützer hatten kritisiert, dass der Internet-Konzern die Urheber - wie etwa Medien - über die Löschung der Links informiert. Dadurch wurden mehrere Personen, die Links aus den Google-Ergebnissen entfernen ließen, in den vergangenen Wochen öffentlich genannt.

EuGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Mitte Mai entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Die Informationen selbst müssen dabei von den Urhebern nicht entfernt werden. Nur die Verweise auf die Inhalte tauchen dann nicht mehr in der Google-Suche auf. Es geht um Informationen, die nicht mehr relevant sind oder das Recht auf Privatsphäre verletzen.

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