Recht auf Vergessen

Google will gelöschte Inhalte kennzeichnen

Wie der Guardian berichtet, will Google seine Nutzer informieren, wenn Links zu gewissen Suchanfragen aufgrund der EU-Gesetzgebung nicht angezeigt werden. Das Ganze soll ähnlich funktionieren, wie bei Links zu urheberrechtlich geschützten Material, die derzeit ebenfalls ausgeblendet werden. Sucht ein User nach einem Künstler mit dem Zusatz "MP3" steht am Ende der Suchergebnisse ein Absatz, der angibt, wie viele Links absichtlich ausgeblendet werden. Die Löschungen sollen außerdem im jährlichen Transparenz-Report offengelegt werden.

EU-Recht

Google muss die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Mitte Mai entschieden. Um eine Löschung zu beantragen, muss man ein entsprechendes Formular ausfüllen und an Google senden. Anfang Juni wurde bekannt, dass bereits 41.000 derartige Anträge eingegangen sind.

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