Der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser stellte die Vorschläge vor.
Der Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser stellte die Vorschläge vor.
© Parlamentsdirektion/Mike Ranz

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Grüne wollen Hasspostings im Netz strenger bestrafen

„Die Herausforderung ist es den Schutz vor schwersten persönlichen Attacken sicher zu stellen, ohne dabei ein Massendelikt zu schaffen“, schreibt der Grüne Nationalratsabgeordnete Albert Steinhauser in einem Blogeintrag. Die Grünen haben einen Antrag gestellt, mit dem der Cybermobbing-Paragraf im Strafgesetzbuch erweitert werden soll.

Es soll auch eine einmalige Äußerung strafbar sein, wenn Gewalt gegen eine Person gutgeheißen wird oder eine Person, in der Absicht sie an ihrer Ehre zu verletzen, auf sexualisierte Art und Weise beleidigt oder bloßgestellt wird. Gutheißen von Gewalt gegen eine Person wird etwa dann erfüllt sein, wenn einer Person öffentlich eine Vergewaltigung oder der Tod gewünscht wird.

Staatsanwaltschaft soll tätig werden

Im Gegensatz zur Ehrenbeleidigung soll die neue Bestimmung kein Privatanklagedelikt, sondern ein Ermächtigungsdelikt sein. Während beim Privatanklagedelikt die Betroffenen selbst für die strafrechtliche Verfolgung zuständig sind, ist künftig die Staatsanwaltschaft zuständig, wenn die betroffenen dazu ihre Zustimmung erteilen. Bei den derzeitigen gesetzlichen Tatbeständen - etwa Beleidigung oder üble Nachrede - handle es sich hingegen um Privatanklagedelikte, bei denen das Opfer das finanzielle Risiko selber trägt.

Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe würde drohen. Für die Weiterverbreitung an eine breite Öffentlichkeit wäre bis zu ein halbes Jahr fällig. Bis zu zwei Jahre gäbe es für die Veröffentlichung von Wohnadresse oder Telefonnummer der betroffenen Person, so die Vorstellung der Grünen für den erweiterten Paragraf 107c des StGB.

Kein Vorgehen gegen Fake News

Deutlich unterscheiden wollen die Grünen zwischen Hasspostings und Fake News. Letztere seien kein Fall fürs Strafrecht, betont Steinhauser. So problematisch das Phänomen sei, soll und kann „Fake News“ nicht wie in Deutschland debattiert mit dem Strafrecht begegnet werden, sagt Steinhauser.

Steinhauser zeigt sich vorsichtig optimistisch, ein breitere Unterstützung zusammenzubringen. Schließlich gebe es einen Grundkonsens mit SPÖ und ÖVP, dass hier Handlungsbedarf bestehe. Deshalb soll es demnächst auch Gespräche mit Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und SP-Staatssekretärin Muna Duzdar geben.

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