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Deutschland

Grünes Licht für Leistungsschutzrecht

Mit der schwarz-gelben Mehrheit hat der Rechtsausschuss des Bundestags das abgeschwächte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet befürwortet. Anträge der Opposition, wegen der neuen Kompromissformel eine weitere Anhörung anzusetzen, wurden am Mittwoch in Berlin abgelehnt. Damit ist der Weg frei, der Gesetzentwurf kann am Freitag vom Bundestag beschlossen werden.

Entschärft
Die Regierungsparteien hatten sich am Dienstag überraschend darauf geeinigt, das umstrittene Leistungsschutzrecht mit einem neu eingefügten Halbsatz in einem wesentlichen Punkt zu entschärfen. Mit dem Gesetz sollte ursprünglich jede gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet lizenzpflichtig werden. Nach dem Kompromiss sollen nun „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte" fremder Medien-Inhalte auch ohne eine Lizenz verwendet werden dürfen.

Anreißer geduldet
Damit würden die kurzen Textanrisse („Snippets"), die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten anzeigen, wahrscheinlich nicht mehr unter das Gesetz fallen. „Es braucht einen kleinen Ausschnitt an Text, um ein Suchergebnis darzustellen", sagte der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin, der die Änderung vorgeschlagen hatte. Eine konkrete Textlänge, die lizenzfrei zitiert werden darf, wird in der neuen Regelung allerdings nicht genannt. Das müssten Verlage und Internetdienste untereinander aushandeln, sagte Ansgar Heveling, der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion. „Das wird sicherlich Teil der Verhandlungen zwischen den Beteiligten sein, festzulegen, ab wann die Lizenzpflicht beginnt", sagte der CDU-Politiker.

Kritik
Die Opposition kritisierte die unterschiedlichen Auslegungen und hielt an ihrer Ablehnung des Gesetzes fest. Der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil nannte das Leistungsschutzrecht eine „Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte". Er erwartet, dass Gerichte klären müssen, wie viel Text lizenzfrei zitiert werden darf. Jerzy Montag von den Grünen sah durch die Änderung das ursprüngliche Ziel des Gesetzes verfehlt. „Wenn es so kommt, hat es keinen Inhalt mehr", sagte er. Mit einer Verabschiedung wolle die Koalition lediglich das Gesicht wahren.

Freitag verabschiedet
Das Gesetz soll am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es zeichnet sich ab, dass einige jüngere Abgeordnete aus den Reihen der schwarz-gelben Koalition dem Gesetz nicht zustimmen werden. Der CDU-Abgeordnete Peter Tauber begründete seine ablehnende Haltung unter anderem damit, dass selbst unter den Rechtspolitikern keine Klarheit bestehe, wie die neue Regelung zu verstehen sei. „Alles in allem führt auch diese Änderung zumindest auf den ersten Blick nicht zu mehr Klarheit", schrieb Tauber in seinem Blog. Die Grünen wollten eine namentliche Abstimmung beantragen, sagte der Netzpolitiker Konstantin von Notz.

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