Großbritannien

Guardian-Affäre: Brüssel will nicht eingreifen

In der britischen Affäre um das Behörden-Vorgehen gegen die Tageszeitung „The Guardian“ sieht die EU-Kommission keine rechtliche Handhabe für ein eigenes Eingreifen. „Wir müssen als Hüterin der EU-Verträge in unseren Grenzen bleiben, die vom Vertrag gesetzt werden“, sagte ein Sprecher der EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. In dem Fall werde die zum EU-Vertrag gehörende Grundrechtecharta nicht berührt.

Britische Behörden hatten auf die Zerstörung von Computer-Festplatten beim „Guardian“ gedrungen. Dort war Material gespeichert, das die Zeitung vom früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden erhalten hatte.

Die EU-Grundrechtecharta schütze zwar im Artikel 11 das Recht auf freie Meinungsäußerung, so der Sprecher. Wichtig sei jedoch eine weitere Bestimmung (Artikel 51), wonach die Mitgliedstaaten die Charta-Vorschriften nur bei der Umsetzung von EU-Recht befolgen müssten. Diese Bedingung sei im konkreten Fall nicht gegeben. „Die EU-Charta ist nicht berührt(...)“, so der Sprecher.

Mehr zum Thema

  • NSA überwacht drei Viertel des US-Internets
  • Justiz-Blog schließt wegen NSA-Überwachung
  • Greenwald-Partner klagt wegen Festhaltung
  • Britische Regierung setzt Guardian unter Druck
  • Greenwald-Partner neun Stunden festgehalten

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare