Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
Konsumentenschutz warnt vor Abzocke im Netz
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Österreich

Handy-Abzocke: Warten auf mehr Rechte

Die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften "bedeuten für Bürger neue Rechte und Dienstleistungen bei Festnetz, Mobilfunk und Internet", heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission vom Dienstag. So soll es etwa das Recht für Kunden geben, den Telekommunikationsbetreiber innerhalb eines Tages ohne Änderung der Telefonnummer wechseln zu können. Die Vorschriften sehen auch einen Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen und einen besseren Online-Datenschutz vor. Die Vertragslaufzeit für Erstverträge darf höchstens 24 Monate betragen, Betreiber werden zudem dazu verpflichtet, Verträge anzubieten, die nur eine Bindungsdauer von zwölf Monaten vorsehen.

In Österreich sollen diese EU-Vorschriften in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) festgeschrieben werden. Diese kam Mitte April aus der Begutachtung zurück. "Derzeit werden noch Stellungnahmen überprüft, die Vorlage kommt demnächst in den Ministerrat", erklärt Walter Fleißner vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gegenüber der futurezone. Ob die Novelle noch vor der Sommerpause vom Nationalrat beschlossen wird, kann Fleißner allerdings nicht sagen. "Inhaltlich gibt es zwar keine gröberen Unstimmigkeiten, aber die genaue Dauer ist immer von den Terminen im Parlament abhängig."

Verzögerte Umsetzung
Damit hinkt Österreich der Umsetzung der EU-Telekommunikationsvorschriften "ein paar Wochen" hinterher. "Das ist nicht ganz ungewöhnlich", meint Fleißner. Österreich sei auch nicht der einzige Staat, der die Vorschriften noch nicht umgesetzt habe. Die Kommission hat am Mittwoch allerdings auch angekündigt, dass sie nicht zögern werde, Vertragsverletzungsverfahren gegen solche Mitgliedstaaten einzuleiten, die diese nicht fristgerecht umgesetzt haben.

Schutz vor Handy-Abzocke
Die für die TKG-Novelle in Österreich zuständige Ministerin Doris Bures will damit neben den EU-Vorschriften auch eine grundsätzliche Lösung zum Schutz der Konsumenten vor überhöhten Rechnungen für Telefon- und Datendienste schaffen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, dass die Regulierungsbehörde (RTR) die Betreiber per Verordnung dazu verpflichten kann, ihren Kunden wirksame und unentgeltliche Kostenkontrolleinrichtungen zur Verfügung zu stellen (etwa SMS- oder Internet-Abfrage). Bei bestimmten Schwellenwerten (z.B. bei Daten-Downloads) soll es eine automatische Benachrichtigung geben, zudem sollen Dienstesperren kostenlos eingerichtet werden können, wenn ein Verbrauchverhalten plötzlich massiv vom bisherigen Verhalten abweicht. Damit sollen sogenannte "shocking bills" vermieden werden.

Netzneutralität
Die Novelle beinhaltet auch die im EU-Telekompaket festgeschriebenen Richtlinien zur Netzneutralität. So müssen Kunden bereits vor dem Vertragsabschluss über die genaue Art der Dienste, die eingesetzte Verkehrssteuerung und deren Folgen für die Dienstqualität und mögliche Beschränkungen informiert werden. Die Regulierungsbehörde soll hier befugt sein, eine Mindestqualität für Netzübertragungsdienste vorzuschreiben, um eine wettbewerbswidrige Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern.

Spam-Bekämpfung
Die EU-Vorschriften sehen zudem eine Bekämpfung unerbetener Nachrichten (Spam) vor. Hier werde mit dem europäischen Behördenkooperationsnetzwerk zusammengearbeitet, heißt es im Entwurf. Telekom-Betreiber müssen Kunden künftig auch wieder eine Papierrechnung schicken - und zwar kostenlos.

Weiters in den EU-Vorschriften zu finden ist eine Cookie-Regelung, die die Privatsphäre der Bürger im digitalen Raum stärken soll. Hier weicht die geplante Umsetzung in Österreich "etwas" von der ursprünglichen Formulierung der EU ab, was Datenschützer bereits mehrfach kritisiert haben. Da Cookies für den Online-Werbemarkt aber sehr wichtig sind, will die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes hier vermehrt auf die Selbstregulierung der Werbebranche setzen.

Als nächstes muss die TKG-Novelle in Österreich den Ministerrat passieren, bevor sie im Parlament zum Thema gemacht werden und vom Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie (FIT) behandelt werden kann. Die Umsetzung der EU-Vorschriften im nationalen Recht wird also noch etwas dauern.

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