Bei der Bundesrats-Enquete zum Thema Digitale Courage wurden Strategien gegen Hass im Netz erörtert.
Bei der Bundesrats-Enquete zum Thema Digitale Courage wurden Strategien gegen Hass im Netz erörtert.
© APA/dpa/Lukas Schulze

Internet

Hasspostings: Justizministerium will Klarstellung des OGH

Das Justizministerium lehnt zwar ebenso wie Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Hasspostings im Internet ab, das Ressort von Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will aber Klarstellungen durch den Obersten Gerichtshof erreichen. Wie Sektionschef Christian Pilnacek am Samstag betonte, soll damit auch sexualisierte Gewalt unter das Gesetz fallen.

Im Ö1-Interview gestand Pilnacek zu, dass es bei dem erst seit 2016 geltenden Gesetz gegen Hasspostings noch Interpretations- und Anwendungsschwierigkeiten bei diesem Tatbestand gebe. So habe etwa hat Unsicherheit in der Judikatur bestanden, ob die Gruppe der Asylwerber von diesem Verhetzungstatbestand geschützt ist. Das sei mit Nichtigkeitsbeschwerde an den OGH herangetragen worden und das Höchstgericht habe die Klarstellung getroffen, dass Asylwerber eine geschützte Gruppe sind. Das heißt, wenn jemand Asylwerber aggressiv beleidigt und angreift, dann fällt das unter dieses Gesetz.

Sexualisierte Gewalt

„Ähnliches wollen wir auch im Bereich der sexualisierten Gewalt erreichen“, kündigte der Sektionschef an. In diesem Zusammenhang teilte Pilnacek auch mit, dass der Fall der früheren Grünen Bundessprecherin Eva Glawischnig, wo die Staatsanwaltschaft Linz eine Anzeige trotz wüster Beschimpfungen zurückgelegt hat, einer jener Fälle sei, „den wir uns jetzt noch einmal ansehen“. Es werde geprüft, „ob wir hier nicht doch Ermittlungen in Auftrag geben. Und wir haben noch andere Fälle von anderen Postings, die in ähnlicher Richtung oder noch abscheulicher sind“, erklärte der Sektionschef. „Und wir wollen hier einmal eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Klarstellung der Anwendungsbreite des Tatbestands haben.“

Im Zusammenhang mit den angekündigten fünf zusätzlichen Staatsanwälten, die sich auf Hass im Netz spezialisieren sollen, haben Brandstetter und Duzdar bereits am Freitag bestätigt, dass dafür der Stellenplan des Bundes geändert werden muss. Die dafür notwendige Gesetzesänderung werde sich heuer wohl nicht mehr ausgehen. „Wir haben es aber nicht geschafft, diese Planstellen im Rahmen der Budgetverhandlungen rauszuverhandeln, aber wir versuchen das jetzt im Herbst und im September nochmals“, erläuterte Duzdar.

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