© reuters

Urteil

Julian Assange darf ausgeliefert werden

Internetaktivist und WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf von Großbritannien nach Schweden ausgeliefert werden. Diese Entscheidung hat das höchste britische Gericht am Mittwoch bekanntgegeben. Dem Australier bleibt jetzt nur noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er steht in Schweden im Verdacht, Sexualstraftaten begangen zu haben.

Vor dem Supreme Court war es um die Frage gegangen, ob ein von der Staatsanwaltschaft ausgestellter Haftbefehl in Großbritannien Gültigkeit besitzt. Im Vereinigten Königreich muss ein Haftbefehl von einem Gericht ausgestellt werden. Fünf der sieben Richter des Supreme Courts vertraten die Ansicht, dass für einen EU-weiten Haftbefehl auch die Unterschrift eines Staatsanwaltes ausreicht.

Der EU-weite Haftbefehl wurde von der schwedischen Staatsanwaltschaft erwirkt, die Assange zu dem Fall hören will. Der WikiLeaks-Gründer hält dies nicht für rechtens. Ein Haftbefehl müsse von einem Richter ausgesprochen werden, erklärte er.

Assange glaubt, dass hinter dem Auslieferungsgesuch in Wirklichkeit die USA stecken. Wikileaks hatte 2010 mit der Veröffentlichung von Depeschen der US-Diplomatie und von geheimen Unterlagen zum Afghanistan- und Irak-Krieg den Zorn Washingtons auf sich gezogen. Er befürchtet im Falle einer Auslieferung nach Schweden die Abschiebung in die Vereinigten Staaten, wo ihm die Todesstrafe drohe.

Auslieferung innerhalb von zehn Tagen
Die schwedische Justiz will die Auslieferung des Internetaktivisten und WikiLeaks-Gründers Julian Assange innerhalb von zehn Tagen nach der endgültigen Entscheidung in Großbritannien durchsetzen. Das kündigte die zuständige Staatsanwaltschaft in Göteborg unmittelbar nach dem grünen Licht für die Auslieferung durch das höchste britische Gericht in London am Mittwoch an. Gegen den Australier wird seit Sommer 2010 wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung in dem skandinavischen Land ermittelt.

Unklar ist noch, ob Assange als letzte Möglichkeit zur Verhinderung seiner Auslieferung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anruft. Bis zur Klärung dieser Frage einschließlich einer Entscheidung des Gerichtshofes in Straßburg würde die Zehn-Tages-Frist nicht gelten. Die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny will sich erst äußern, wenn die britische Entscheidung zu ihrem Auslieferungsbegehren unwiderruflich Rechtskraft erlangt hat.

In Schweden müsste Assange innerhalb von 96 Stunden (vier Tagen) einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Staatsanwältin will Assange zu den Vorwürfen zweier schwedischer Frauen wegen sexueller Nötigung verhören. Sie hatte im Sommer 2010 einen europäischen Haftbefehl ausstellen lassen, um dieses Verhör nach Assanges Ausreise aus Schweden zu erzwingen.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare