Justiz will gegen "Cyber-Grooming" vorgehen
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Bandion-Ortner will in den kommenden zwei Wochen einen Gesetzesvorschlag in Begutachtung schicken, der für "Cyber-Grooming" eine Höchststrafe von mindestens zwei bis drei Jahren vorsieht. Bis Juni 2011 soll der Vorschalg umgesetzt werden, sagte sie beim EU-Justizministerrat am Freitag in Brüssel.
Das "Cyber-Grooming" weist auch in einer EU-Richtlinie eine Höchststrafe von mindestens einem Jahr auf, Österreich sollte aber Vorreiter sein und das Gesetz schneller umsetzen.
"Gute Erfahrungen in Schweden"
Eine derartige Bestimmung gebe es seit einem Jahr lediglich in Schweden, das bisher gute Erfahrungen damit gemacht habe. Auch Finnland wolle ein solches Gesetz einführen und damit sei Österreich mit diesen beiden Ländern Vorreiter in der EU.
Es müsse einfach unterbunden werden, dass Pädophile über das Internet mit Kindern, die sich immer mehr in virtuelle Scheinwelten flüchteten, in Kontakt treten und es nachfolgenden sexuellen Kontakten kommt.
"Kein rechtsfreier Raum"
Angesprochen auf Probleme mit der Privatsphäre von Internet-Nutzern sagte die Ministerin, dass das Internet eben kein rechtsfreier Raum sei. "Das verkennen viele Leute. Deswegen muss man hier Zeichen setzen. Natürlich kann man jederzeit einen Flirt im Internet anbahnen. Das ist nicht verboten. Aber wenn man quasi als Erwachsener einen sexuellen Kontakt mit einem Minderjährigen anbahnt, dann ist das nicht in Ordnung."
Die EU-Justizminister seien sich in dieser Frage einig. Uneinigkeit gebe es aber bei der Debatte, ob Websites gesperrt oder auch gelöscht werden können sollen. "Ich bin nach wie vor ganz fest der Meinung, dass beides möglich sein muss. Ich bin nicht der Meinung von Deutschland, die nur löschen wollen, aber nicht sperren."
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(APA)
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