Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Filmportal

Kino.to: Betreiber drohen 15 Jahre Haft

Anfang Juni wurde das Filmportal kino.to in Deutschland von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden abgeschaltet und die Domain

. Nun drohen dem ehemaligen Betreiber Dirk B. bis zu 15 Jahre Gefängnis. Das bestätigte der Sprecher der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft Wolfgang Klein gegenüber dem deutschen MagazinFocus. Gleichzeitig werde gegen den kino.to-Betreiber in Sachen Steuerhinterziehung und Geldwäsche ermittelt. „Da droht eine empfindliche Freiheitsstrafe“, zitiert der Focus Klein, und weiter: „Mehr als 15 Jahre kann er aber nicht kriegen.“

Mitte Juni waren bereits Konten und Luxusautos im Zusammenhang mit kino.to-Betreibern und dem konkret Beschuldigten

worden. Auf Konten in Spanien wurden 2,5 Millionen Euro sichergestellt.

Vorgehen gegen Werbepartner
Nicht nur gegen die Betreiber wird ermittelt. Laut Focus wollen die Behörden nun auch gegen ehemalige Werbepartner von kino.to vorgehen. Laut Christine Ehlers, Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wäre dies „tatsächlich das erste Mal, dass Unternehmen, die auf einer illegalen Seite werben, auch strafrechtlich belangt werden“. Wie die GVU vorrechnete, sollen die Betreiber des Filmportals in den vergangenen zwölf Monaten mit Werbung mindestens 14,6 Millionen Euro verdient haben.

Die GVU hatte bereits am 28. April 2011 einen Strafantrag gestellt, der das Verfahren gegen die Betreiber von kino.to eingeleitet hat. Vor der Schließung galt kino.to als eines der populärsten Portale zum Herunterladen und Streamen von im Internet bereitgestellten Filmen und Serien. Für die Rechteinhaber war die Seite seit Jahren ein „großes Ärgernis“.

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