Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Filmportal

Kino.to: Justiz erwartet lange Ermittlungen

Nach dem Schlag gegen das Filmportal kino.to rechnet die deutsche Justiz mit monatelangen Ermittlungen. Von den 21 Beschuldigten sind zwölf in Untersuchungshaft, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Wolfgang Klein, am Donnerstag mitteilte. Der Verdacht lautet auf Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen.

Die Fahnder durchsuchten

42 Wohnungen, Büros und Rechenzentren in 20 Orten Deutschlands, darunter Zwickau, Berlin, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Nürnberg und München, aber auch in Frankreich und Spanien. Von 13 Festgenommenen wurde eine Person inzwischen wieder freigelassen. Nach einem weiteren Beschuldigten werde noch gesucht, sagte Oberstaatsanwalt Klein.

Unter den Beschuldigten seien sowohl Betreiber der Website kino.to als auch - zum Teil mit diesen identisch - Personen, die beschuldigt werden, als sogenannte Streaming-Hoster illegale Kopien von Filmen für Internet-Nutzer bereitgestellt zu haben. „Wir beginnen jetzt mit Vernehmungen der Beschuldigten“, sagte der Staatsanwalt. Außerdem wird das Beweismaterial ausgewertet, darunter auch mehrere beschlagnahmte Server.

Rechtliche Grauzone
Die Frage, ob sich möglicherweise auch Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben könnten, sei zurückgestellt worden, sagte Klein. Da es bisher kein Urteil zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Streaming-Inhalten gibt, gilt dies als rechtlich umstritten.

"Die Rechtslage in Österreich weicht im Detail etwas von der deutschen Rechtslage ab. Es stellt in beiden Ländern jedenfalls eine Urheberrechtsverletzung dar, fremde geschützte Werke wie Filme oder Musik der Öffentlichkeit zum Download zur Verfügung zu stellen", sagt Anwalt und Urheberrechtsexperte Michaeel Hoark zur futurezone. "User, die Streams auf ihren Computer downloaden und damit kopieren, handeln mit großer Wahrscheinlichkeit selbst rechtswidrig, wenn der Stream unzulässiger Weise zur Verfügung gestellt wurde - wie im Fall von kino.to." Gegen User könnten deshalb auch Schadenersatzforderungen gestellt werden. Strafbar sei der Download durch Nutzer in Österreich jedoch nicht, so Horak.

VAP: "Vordergründige Täuschung"
Dass die Betreiber der Seite auch die meisten Streaming-Server selbst betrieben hätten, entkräftige laut dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) die „Verteidigungslinie von kino.to und manchen Unterstützern“. Wie in einer Aussendung betont wurde, habe sich somit die Behauptung, „dass das Portal nur Links zur Verfügung stellt, als vordergründige Täuschung herausgestellt“.

„Offensichtlich haben nach langjährigen, stagnativ scheinenden Versuchen die Anti-Piraterie-Organisationen des DACH-Bereichs auf verschiedenen Wegen einen wesentlichen Erfolg erreicht. Pirateriebekämpfung im Internet ist also keineswegs ein aussichtsloses Unterfangen“, so VAP-Geschäftsführer Werner Müller. Neben zivil- und strafrechtlicher Konsequenzen will der VAP aber auch „freiwillige Kooperationsmodelle mit allen gutwilligen Betroffenen“ forcieren, um die Akzeptanz für legale Angebote zu steigern. Die Reaktionen auf die Aktivitäten des VAP habe laut Ferdinand Morawetz, Präsident des Vereins, gezeigt, „dass noch viel Aufklärungsbedarf besteht“.

Nachahmer
Nach dem Aus von kino.to rechnet die Filmindustrie in Deutschland mit der Entstehung ähnlicher Plattformen. „Es ist zu vermuten, dass Nachfolger in Erscheinung treten werden“, sagte die Sprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, Christiane Ehlers. Die Streaming-Plattform kino.to sei „das mit Abstand bekannteste illegale Angebot“ gewesen.

Es sei zu erwarten, dass das Vorgehen der Behörden „eine gewisse Erschütterung in der illegalen Szene bewirken“ werde, so Ehlers. Die Geschäftsmodelle solcher Angebote seien aber offenbar so lukrativ, dass auch in Zukunft mit ähnlichen Plattformen zu rechnen sei. Urheberrechtsexperte Horak rechnet angesichts der scharfen Maßnahmen gegen die Betreiber von kino.to nicht damit, dass die Plattform bald unter anderem Namen wieder online geht. "Allerdings wird es natürlich auch in Zukunft vergleichbare Plattformen geben."

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