Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Kino.to: Premiumnutzern drohen Strafverfahren

Wie das deutsche Magazin Focus in seiner Online-Ausgabe berichtet könnte einigen Nutzern des Streamingportals Kino.to ein Nachspiel drohen. Denn das Portal bot sogenannte Premiumaccounts an, mit denen Nutzer gegen Geld werbefrei Filme sehen konnten. Die Kunden bezahlten dabei per Paypal und wären demnach leicht nachzuverfolgen. Das plant nun die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die auf Basis der beschlagnahmten Daten Strafverfahren einleiten will. Dabei will man sich auf ein Urteil des Amtsgerichts Leipzig berufen, nach dem Streaming von illegalen Filmkopien mit dem Herunterladen gleichzusetzen wäre.

Bagatelldelikt Streaming
Dem für den "law blog" bekannten Rechtsanwalt Udo Vetter zufolge ist diese Ansicht aber höchst umstritten und die Staatsanwälte würden sich damit auf glattes Parkett begeben. Daher würden für die Behörden nur zwei Möglichkeiten bestehen. Entweder die Verdächtigen zu einer Vernehmung vorladen oder aber man lässt sich - auf rechtlich wackeligen Boden - Durchsuchungsbeschlüsse für die Wohnungen geben. Ersteres wäre Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber Golem.de einem "Bagatelldelikt" wie diesem angemessen. "So werden etwa Tauschbörsennutzer in der Regel strafrechtlich nur dann verfolgt, wenn sie mehr als 3.000 Werke angeboten haben. Kino.to-Nutzer hingegen haben nicht einmal etwas im Internet angeboten, sondern nur angeschaut", sagt Solmecke.

Strafantrag für kinox.to
Die Beklagten hätten dann aber nicht mit Haft-, sondern mit Geldstrafen zu rechnen. Sollte es tatsächlich zu derartigen Hausdurchsuchungen kommen, rechnet Vetter mit einem "Desaster" für die Ermittler, da er es als sehr wahrscheinlich erachte, dass sich Ansehen von Streams "in letzter Instanz als nicht strafbar" erweisen würde. Das Portal kino.to wurde im Juni 2011 geschlossen und deren Betreiber verhaftet. Das Nachfolgeportal kinox.to soll dem Wunsch der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) nach, bald folgen. Noch im Februar soll gegen sie Strafantrag gestellt werden. Zu den Hintermännern und der Struktur der Seite seien Christine Ehlers, Sprecherin der GVU, viele Hinweise eingegangen.

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