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Neuer Entwurf

Kompromisse bei EU-Datenschutzverordnung

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung, Jan-Philipp Albrecht hat am Mittwoch seinen Berichtsentwurf (PDF) zur EU-Datenschutzverordnung veröffentlicht. Darin sind auch Änderungswünsche enthalten, die vom EU-Parlament und Ministerrat im Trilog mit der EU-Kommission ausverhandelt wurden.

„Die vorgeschlagenen Änderungen würden den Entwurf der Europäischen Kommission zur Reform des europäischen Datenschutzrechts noch deutlich verbessern. So sollen die Zusammenführung personenbezogener Daten aus unterschiedlichen Quellen (Profilbildung) weiter eingeschränkt und die Rechte der Betroffenen gestärkt werden", sagte Schaar. „Das Widerspruchsrecht der Betroffenen soll voraussetzungslos und damit unabhängig von besonderen persönlichen Gründen gelten."

Auch "Recht auf Vergessenwerden"
Reding unterstrich, eine Reform des europäischen Datenschutzrechtes sei dringend nötig, weil die aktuellen Regeln aus dem Jahr 1995 stammten, also einer Zeit, in der das Internet noch nicht verbreitet war. Die Justizkommissarin betonte, dass Albrecht in seinem Entwurf etwa ein „Recht auf Vergessenwerden" verankern will, also ein Recht auf vollständige Löschung der Daten, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist im Berichtsentwurf definiert als Pflicht des Datenverarbeiters, die Löschung von unrechtmäßig erhobenen Daten, die von ihm an Drittparteien gegeben wurden, zu erwirken.

Netzpolitik.org hat eine kurze Analyse der wichtigsten Änderungen im Berichtsentwurf zusammengefasst. Auch die Bürgerrechtsdachorganisation EDRi hat sich mit dem Dokument näher auseinander gesetzt. Würde der Berichtsentwurf tatsächlich so umgesetzt werden, würde damit eine erhebliche Verbesserung des europäischen Datenschutzniveaus hergestellt. Es ist derzeit allerdings unklar, wann die Datenschutzverordnung verabschiedet wird. Zuletzt hatte der Ministerrat die Arbeiten an der Datenschutzreform enorm verzögert. Es bleibt zu hoffen, dass die Verordnung noch in dieser Legislaturperiode, die 2014 endet, verabschiedet werden kann.

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