Gesetzesentwurf

Kritik an deutscher Vorratsdatenspeicherung wächst

Die Kritik an der geplanten Vorratsdatenspeicherung nimmt vor der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im Bundestag zu. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mahnt in einem Gutachten Korrekturen an. Es bestünden Unklarheiten, etwa hinsichtlich der „Löschung von Daten, die von vornherein für die Erhebungszwecke unerheblich sind“, heißt es darin.

Eine zweites Gutachten sollte prüfen, ob der Entwurf europarechtliche Vorgaben erfüllt. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums erklärte dazu: „Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes halten wir genauestens ein.“

Nicht konform mit Verfassung

Dagegen hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, in den Gutachten werde bemängelt, dass der Entwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) in mehreren Punkten nicht die verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben erfülle. Dabei gehe es etwa um die Information der Betroffenen und um den mangelnden Schutz von Anwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern. Der Entwurf sieht vor, dass Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern gespeichert, aber nicht verwendet werden dürfen.
Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf erstmals an diesem Freitag. Nach ihm sollen Telekommunikationsdaten zehn Wochen gespeichert werden, damit Ermittler bei der Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung darauf zugreifen können.

Verbände und Unternehmen der Medienbranche verlangten einen Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung. Diese würde den für Journalisten unverzichtbaren Informanten- und Quellenschutz aushebeln, hieß es zur Begründung. „Sollte das Gesetz Realität werden, können Journalisten ihren Quellen keinen Schutz vor Aufdeckung mehr bieten.“

"Nicht notwendig"

Der 66. Deutsche Anwaltstag in Hamburg lehnte das Gesetz ebenfalls mit der Begründung ab, dass der Schutz von Berufsgeheimnisträgern unzureichend sei. „Die anlasslose Speicherung der Verbindungsdaten von sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern (...) ist nicht notwendig“, hieß es weiter.

Maas kritisierte bei der Eröffnung des Anwaltstags scharf die umfangreiche Speicherung privater Daten durch Internetunternehmen. „Die meisten Daten speichert nicht die NSA, nicht der BND, nicht das BKA, nicht irgendeine Ermittlungsbehörde, die meisten Daten speichern Google, Facebook und Whatsapp“, sagte er. Die Kritiker seines Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung sollten sich auch in diesem Bereich für die Freiheit in der digitalen Welt einsetzen.

Verfassungswidriges Gesetz

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Renate Künast, warf Maas vor, unsauber gearbeitet zu haben. „Wer schwerste Grundrechtseingriffe mit der heißen Nadel strickt, produziert verfassungswidrige Gesetze“, sagte die Grünen-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“.

Der stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Jan Korte, bemängelte, alle Fachleute seien sich einig, dass der Gesetzentwurf eklatante Mängel aufweise. Nur die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen wollten das nicht sehen. „Dabei gilt hier wie im Straßenverkehr: Spätestens wenn einem nur noch vermeintliche Falschfahrer entgegenkommen, sollte man prüfen, ob man selber auf der richtigen Seite fährt.“

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