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Breitbandverträge

Kroes: Mehr Transparenz bei Web-Beschränkungen

Die EU-Kommissarin Neelie Kroes hat bei BEREC, dem Zusammenschluss Europäischer Netzregulierer, eine Umfrage zu Bandbreiten-Angeboten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse jetzt vorliegen. Befragt wurden 266 Festnetz-Breitband-Provider sowie 116 Mobilfunk-Breitband-Provider in den 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie der Schweiz, Türkei, Norwegen und Mazedonien.

„Erstmals wissen wir, dass mindestens 20 Prozent und potenziell bis zu 50 Prozent der Nutzer von mobilen Breitbandinternet Verträge haben, die dem Provider erlauben die Nutzung von Voice-over-IP-Diensten, wie etwa Skype, und Peer-to-Peer-Verbindungen einzuschränken", resümiert Kroes in einem Blogeintrag. „Um die 20 Prozent der Festnetz-Anbieter beschränken die Geschwindigkeit, wie etwa die von Peer-to-Peer-Verbindungen, bei Spitzenzeiten, was bis zu 95 Prozent der User in einem Land betreffen kann."

Gleichzeitig hebt sie hervor, dass etwa 85 Prozent der Festnetz-Anbieter und 76 Prozent der Mobilfunkanbieter mindestens ein Angebot haben, das tatsächlich unlimitiert und unbeschränkt ist. Allerdings werde es dem Kunden schwer gemacht, diese Angebote tatsächlich zu erkennen. Deshalb fordert sie folgendes:

Forderungen
Die Anbieter sollen die tatsächlichen Geschwindigkeiten der Anbindung und „nicht nur die Geschwindigkeit um 3 Uhr früh, sondern auch an den Spitzenzeiten" angeben. Sie sollten auch die tatsächliche Geschwindigkeit angeben, wenn es ein Bundle-Vertrag ist und gleichzeitig IPTV genutzt wird.

Die Kunden sollen klare Informationen erhalten, wofür sie bezahlen. Es sollen klare Grenzen angegeben werden und nicht die vagen Fair-Use-Bestimmungen, die den Internetanbietern zuviel Spielraum lassen und den Kunden im Dunkeln lassen.

Die Kunden sollten außerdem wissen, ob sie „Champagner oder Schaumwein" bekommen, also welche Dienste beschränkt sind oder ob es wirklich unlimitiertes Internet ist. „Wenn es nicht das volle Internet ist, sollte es nicht als solches beworben werden – wahrscheinlich sollte es dann nicht mal als ‚Internet` beworben werden", so Kroes. Ihre Meinung sollten die Regulatoren der jeweiligen Länder kontrollieren und gegebenenfalls eingreifen können, wenn ein Provider ein Produkt falsch bewirbt.

Eine weitere Problematik sieht sie in den Internet-Beschränkungen, wie sie etwa genutzt werden, um Zugang zu kinderpornografischen Material zu verhindern. Für diese Beschränkungen muss nämlich der Internet-Verkehr überwacht werden. Die Provider sollten klare Richtlinien einhalten müssen, wie sie mit dem überwachten Verkehr verantwortungsvoll umzugehen haben. Kunden sollten außerdem darüber aufgeklärt werden, wenn in ihrem Produkt der Internet-Verkehr überwacht wird.

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